Gegen Vertreibung und Verdrängung, für bezahlbare Wohnungen im Bestand und gegen klimafeindliche Abbrüche: Dies sind die erklärten Ziele des Basler Wohnschutzes.
Erste Erfahrungen zeigen uns, dass trotz neuem Gesetz gleich saniert werden darf wie früher, dank dem Bau- und Gastgewerbeinspektorat, welches alle Nice-to-have-Sanierungen genauso bewilligt wie früher – als ob es kein neues Gesetz gäbe. Also, nix mit sanften Sanierungen, alles – Verdrängung und Vertreibung – bleibt wie bisher. Die Wohnschutzkommission befindet lediglich über die Mietzinsen für die folgenden fünf Jahre. Danach ist die Mietzinshöhe offen.