Seit Jahren besteht der Vorwurf, dass durch die restriktive Renten-Praxis der Invalidenversicherung eine Verschiebung zur Sozialhilfe stattfindet und sich die IV auf Kosten der Sozialhilfe saniert. Dieser Verdacht ist nun mittels einer Studie des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien (Bass) im Auftrag des BSV belegt worden. Es ist eine Tatsache, dass die seit 2004 umgesetzten Reformen zu einer Verschiebung zur Sozialhilfe geführt haben. Ab 2013 kam es aufgrund systematischer Überprüfungen zu etlichen Rentenstreichungen mit dem Ziel einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Es ist aber unwahrscheinlich, dass die Integration in den Arbeitsmarkt bei einer Mehrheit der Betroffenen gelungen ist oder gelingen wird.