Schriftliche Anfrage betreffend unerwünschter Verlagerungseffekte von der IV zur Sozialhilfe

Seit Jahren besteht der Vorwurf, dass durch die restriktive Renten-Praxis der Invalidenversicherung eine Verschiebung zur Sozialhilfe stattfindet und sich die IV auf Kosten der Sozialhilfe saniert. Dieser Verdacht ist nun mittels einer Studie des Büros für arbeits- und sozialpolitische Studien (Bass) im Auftrag des BSV belegt worden. Es ist eine Tatsache, dass die seit 2004 umgesetzten Reformen zu einer Verschiebung zur Sozialhilfe geführt haben. Ab 2013 kam es aufgrund systematischer Überprüfungen zu etlichen Rentenstreichungen mit dem Ziel einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Es ist aber unwahrscheinlich, dass die Integration in den Arbeitsmarkt bei einer Mehrheit der Betroffenen gelungen ist oder gelingen wird.

Der Anteil an Personen, welche zwei Jahre nach der Rentenaufhebung auf Sozialhilfe angewiesen sind, ist deutlich angestiegen. Die aktuelle wirtschaftliche Lage und die Auswirkungen der Covid-Pandemie auf die Arbeitsplätze, werden die Integration von Menschen mit Sozialhilfe, ehemaligen IV-Rentenbezüger*innen sowie Personen in IV-Eingliederungshilfen weiter deutlich erschweren.  

Dieser Verlagerungseffekt hat direkte Auswirkungen auf die Inanspruchnahme von Sozialhilfe. Zudem schätzt die SKOS, dass bis ins Jahr 2022 etwa 55‘000 – 72‘000 weitere Personen Sozialhilfe in Anspruch nehmen werden. Es werden mehr Menschen ausgesteuert und die Zahl von erwerbslosen Selbständigen wird zunehmen. Die Kosten der Sozialhilfe werden aufgrund struktureller Gründe in den kommenden Jahren ansteigen. Eine zusätzliche Belastung der Sozialhilfe durch vermeidbare Verlagerungseffekte aus anderen Sozialversicherungen sollte daher vermieden werden.   

Deshalb bitte ich die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Wie hoch war die Anzahl der aufgehobenen IV-Renten im Kanton Basel-Stadt in der Zeit von 2016 – 2020?
  • Welche medizinischen Diagnosen waren davon mehrheitlich betroffen?
  • Wie hoch ist die Anzahl der Personen, die nach Aufhebung der IV-Renten in dieser Zeit von der Sozialhilfe Basel Zeit unterstützt wurden?
  • Wie hoch ist die Anzahl der Personen, die nach Aufhebung der IV-Renten in dieser Zeit durch IV-Eingliederungshilfen eine Arbeitsstelle im ersten Arbeitsmarkt gefunden haben?
  • Wie viele Personen konnten in der Zeit von 2016 – 2020 aufgrund einer IV-Rente bzw. IV-Eingliederungshilfen von der Sozialhilfe abgelöst werden?
  • Welche Zugänge zu Eingliederungshilfen der IV bzw. zu Arbeitsmarktmassnahmen der ALV bestehen für Sozialhilfe-Bezüger*innen in Basel-Stadt?
  • Teilt der Regierungsrat die Forderung nach einem Moratorium gegen die Aufhebung von IV-Renten, für die kommenden vier Jahre, wenn keine längerfristige und nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt möglich ist? Falls dem nicht so wäre – aus welchen Gründen?

Oliver Bolliger (43)