Oliver Bolliger zu fehlenden Rückantwortkarten bei der Steuererklärung 2020

Den Steuererklärungen 2020 sind neu nur dann Rückantwortkarten zur Verlängerung der Abgabefrist beigelegt, wenn bis anhin die Steuererklärung auf Papier ausgefüllt worden ist. Wer die Steuererklärung mit BalTax ausgefüllt hat, muss neu eine Fristverlängerung online beantragen.

Konkret heisst das, die von vielen Personen seit Jahren benützte Rückantwortkarte fehlt in ihren Couverts. Dass eine Fristverlängerung auch telefonisch beantragt werden kann, wissen die wenigsten Steuerpflichtigen und es kann davon ausgegangen werden, dass einige dies vergessen werden.

In Basel-Stadt hatten 2018 Ende September 29 Prozent der Steuerpflichtigen ihre Erklärung noch nicht eingereicht (https://www.bzbasel.ch/basel/basel-stadt/fristende-spatestens-dieses-wochenendemussen-sie-ihre-steuererklarung-einreichen-ld.1317354). Das unkommentierte Weglassen der erwähnten Verlängerungskarte betrifft also die Gewohnheiten und Abläufe vieler Steuerpflichtigen in Basel-Stadt.

Diese unangekündigte Praxisänderung hat negative, wenn auch sicher nicht beabsichtigte Folgen. Ältere Menschen, Personen mit schlechten Deutschkenntnissen oder mit kognitiven oder psychischen Problemen und weitere Personengruppen realisieren nicht, dass sie sich mit ihrer PersID einloggen müssten, um eine Verlängerung zu beantragen. Oder sie wissen nicht, wie das geht, weil sie ihre Steuererklärung jeweils mit Hilfe Dritter ausgefüllt haben. Aber gerade deshalb sind sie noch mehr auf eine Verlängerung der Frist angewiesen als die administrativ kompetenten und digital affinen Bevölkerungsteile.

Schade, dass die Behörden im Vorfeld dieser Änderung nicht jene Organisationen konsultiert haben, die mit eben diesen Gruppen in Kontakt stehen.

Ich bitte den Regierungsrat deshalb folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie viele Rückantwortkarten zur Steuererklärung 2020 wurden an die Steuerverwaltung BS zurückgesendet? Wie hoch ist dieser Anteil der Rücksendung in Prozent insgesamt zu den versendeten Steuererklärungen?
  2. Ist der Regierungsrat damit einverstanden, dass für die Steuererklärung 2020 bis Ende September ausnahmsweise keine Mahngebühren erhoben oder Einschätzungen vorgenommen werden und dies auch für Personen, die keine Verlängerung der Frist beantragt haben?
  3. Werden in Zukunft (ab Steuererklärung 2021) die Rückantwortkarten bei all denjenigen, welche ihre Steuererklärung weiterhin über BalTax einreichen, wieder beigelegt?
  4. Teilt der Regierungsrat die Meinung, dass die künftige Handhabung solcher Änderungen in Zukunft mit Organisationen des sozialen Basel, wie beispielsweise Pro Senectute oder Plusminus, vorbesprochen werden sollten?

Oliver Bolliger