Seit dem letzten Jahr kommt es immer wieder vor, dass die Basler Kantonalbank und die Bank Cler AG Zahlungsaufträge schweizerischer Kontoinhaberinnen und Kontoinhaber, die zugunsten der schweizerischen Hilfsorganisation mediCuba-Suisse oder zugunsten der Vereinigung Schweiz-Cuba ausgestellt wurden, nicht ausführen. Zur Begründung beruft sich die Bank auf angebliche Rechts- und Reputationsrisiken. Sie behaupten, diese Zahlungen könnten gegen Embargobestimmungen verstossen, welche die USA gegen die Republik Cuba verhängt hätten.