Motion betreffend freien Zugang für alle zur Jugendberatung der JuAr

Sozialhilfebeziehende Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 18 – 25 Jahren haben keinen Zugang zur Jugendberatung der JuAr Basel. Die Regierung des Kantons Basel-Stadt argumentiert in der Beantwortung der Interpellation 162, dass die Beratungsleistungen von der Sozialhilfe Basel-Stadt selbst abgedeckt werde - mit Ausnahme der Schuldenberatung.

Die Jugendberatung der JuAr ist eine bestens und seit Jahrzehnten verankerte psychosoziale Beratungsstelle des sozialen Basels, die eine Leistungsvereinbarung mit der Fachstelle Jugendhilfe im ED hat. Der Zweck ist die freiwillige Beratung ohne Zwangskontext für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 12 und 25 Jahren. Wie bei sozialarbeiterischen Beratungsstellen üblich, ist sie für alle Problemstellungen offen, die das Jugendalter und das Erwachsenwerden so mit sich bringen.

Die Aufgaben und Sinn und Zweck einer Jugendberatung unterscheidet sich fundamental und wesentlich von der eines Amtes wie der Sozialhilfe, welche für die finanzielle Existenzsicherung zuständig ist. Selbst das spezialisierte Team der Sozialhilfe „junge Erwachsene“ kam bei der Expert*innen-Befragung 2021 zum Schluss, dass sie keine niederschwellige und psychosoziale Jugendberatung leisten können.

Die Zugangssperre zu einer Beratungsstelle einzig aufgrund der finanziellen Verhältnisse ist fachlich nicht zu verantworten, diskriminierend und verkennt die unterschiedlichen Aufgaben und Rollen eines Amtes gegenüber einer freiwilligen Beratungsstelle. Gerade armutsbetroffene Jugendliche sind oftmals mit mehreren Schwierigkeiten konfrontiert und deswegen muss der Zugang zur Jugendberatung möglich sein. 

Seit Juli 2015 besteht diese durch das Erziehungsdepartement eingeführte Zugangsbeschränkung. Seit bald sieben Jahren verlaufen die Gespräche zwischen ED, Sozialhilfe und JuAr ergebnislos und auch die Idee, dass die JuAr trotz Finanzhilfe vom ED zusätzlich Leistungsvereinbarungen mit der Sozialhilfe abschliessen soll, führte zu keinem positiven Resultat.

Aufgrund der hohen psychischen Belastungen der Jugendlichen im Jahr 2021 hat das Gesundheitsdepartement reagiert und für die Jugendberatung befristet bis Juli 2022 zusätzliche Stellenprozente von rund 10-20% ohne Zugangsbarrieren gesprochen.

Der Bedarf und die Nachfrage sind somit klar ausgewiesen. Zudem benötigen auch junge Erwachsene nach einem Heimaufenthalt (Care Leaver) vermehrt die Unterstützung der Jugendberatung JuAr und auch hier macht die Zugangsbarriere absolut keinen Sinn.  

Die Motionär*innen beantragen deshalb, dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt, dass die Zugangsbeschränkung für sozialhilfebeziehende Jugendliche ab 18 Jahren zur Jugendberatung der JuAr innert sechs Monaten aufzuheben ist und durch das Erziehungsdepartement Basel-Stadt gemeinsam mit der JuAr abzuklären und zu definieren, welche Personalressourcen aufgrund der Aufhebung der Zugangsbeschränkung und unter Berücksichtigung der Post-Corona-Lage erforderlich wären.   

Oliver Bolliger (43)