Heute ist bei einem Todesfall oftmals nicht bekannt, ob die verstorbene Person ihre Organe spenden möchte oder nicht. Für Angehörige ist diese Situation unglaublich belastend. Denn es gilt nicht nur den Tod eines nahestehenden Menschen zu verkraften, sondern auch sich im Sinne des Verstorbenen für oder gegen eine Organspende zu entscheiden. In gewissen Kulturkreisen ist es zudem ein absolutes No-Go, zum Zeitpunkt des Todesfalls über Organspenden zu sprechen. Die neue Organspenderegelung entlastet die Angehörigen stark. Denn Angehörige können zukünftig grundsätzlich davon ausgehen, dass eine Organspende gewollt ist, wenn die verstorbenen Person nichts anderes festgehalten hat.