Initiative «Bargeld ist Freiheit» und Gegenvorschlag

Auf den ersten Blick suggeriert der Titel der Initiative, dass es sich um ein (auch) linkes Anliegen handeln könnte: Die Forderung, dass Bezahlungen in Bargeld umfassend möglich bleiben sollten. Weder Initiative noch Gegenvorschlag ändern diesbezüglich jedoch etwas an der aktuellen Situation. Die Versorgung durch Bargeld ist im Nationalbankgesetz (Art. 5 Abs. 2 lit. b NBG) vorgeschrieben und die Pflicht zur Annahme von Bargeld im Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (Art. 3 WZG) festgelegt. Die Annahmepflicht ist jedoch gar nicht Teil der Initiative bzw. des Gegenvorschlags.
Die Initiant*innen fordern neben der ausreichenden Versorgung mit Bargeld auch, dass die Währung der Schweiz nur durch Zustimmung von Volk und Ständen geändert werden darf. Diese Forderung ist eigentlich überflüssig, da dies ohnehin nicht ohne Verfassungsänderung und entsprechende Abstimmung möglich wäre. Auch die Währungseinheit ist zudem bereits in Art. 1 WZG geregelt.
Grundsätzlich werden mit beiden Vorlagen also Regelungen, die bereits auf Gesetzesstufe bestehen, auf Verfassungsstufe gehoben und damit stärker geschützt.
Das Anliegen der Initiant*innen, die Bargeldversorgung zu gewährleisten, da Bargeld Unabhängigkeit und Freiheit unterstützt, wurde vom Bundesrat grundsätzlich auch anerkannt, mit dem Gegenvorschlag sollte das Anliegen präziser und der Rechtsordnung besser entsprechend formuliert werden.
Die Initiant*innen hielten unter anderem an ihrem Vorschlag fest, weil ihnen der Begriff Schweizerfranken wichtig ist, obwohl auch im Fürstentum Liechtenstein der Franken die Währung ist. Ausserdem war ihnen der Begriff Bargeld im Gegensatz zu Münzen und Noten zu wenig konkret.
In der Diskussion an der Mitgliederversammlung wurde einerseits betont, dass die Versorgung mit sowie die Verwendung von Bargeld ein linkes Thema ist. Dagegen wurde auch konstatiert, dass Initiative und Gegenvorschlag an der aktuellen Situation nichts ändern würden. Zur Sprache kam ausserdem der rechtsnationale und verschwörungsideologische Ursprung der Initiative, dem mit der Unterstützung des Gegenvorschlags entgegengetreten werden kann.
So wurde die Initiative nach der Diskussion klar zur Ablehnung empfohlen. Der Gegenvorschlag erfuhr dagegen grossmehrheitliche Unterstützung. Und die Stichfrage wurde entsprechend auch zugunsten des Gegenvorschlags entschieden.
Lukas Romer, Vorstand BastA!


