Durch das neu geschaffene kantonale Zivil- und Kulturgüterschutzgesetz sind die Zuständigkeiten von Bund, Kanton und Privaten klarer geregelt. Gestützt auf das revidierte Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen vom 20. Juni 2014, sowie das seit 1. Januar 2021 in Kraft getretene revidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz wurde nun ein Gesetz geschaffen, dass der heutigen Realität Rechnung trägt. BastA! erachtet die Grundzüge der Gesetzesrevision als sinnvoll.