Oliver Bolliger: Anzug zur Verstetigung der angepassten Erhöhung des Freibetrags bei der Sozialhilfe zwecks Armutsprävention

Der Grosse Rat hat am 17. November 2021 die Motion Bolliger und Konsorten betreffend „temporäre Erhöhung des Freibetrags bei der Sozialhilfe aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie“ zum zweiten Mal zur Ausarbeitung einer Vorlage überwiesen. Per 1.4.2022 wurden die Unterstützungs-Richtlinien der Sozialhilfe URL entsprechend angepasst. Diese Anpassung ist bis Ende Jahr 2023 beschränkt.

Dieser Vorstoss wurde der Regierung als armutspräventive Massnahme überwiesen in der Annahme,  dass sich aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, die Anmeldungen bei der Sozialhilfe erhöhen werden. Dies hat sich glücklicherweise anders entwickelt. Die bessere Konjunkturlage mit tiefer Erwerbslosenquote sowie die Verlängerung des Bezugsrahmens bei der Arbeitslosen-versicherung, haben dazu geführt, dass sich weniger Menschen bei der Sozialhilfe angemeldet haben. Zudem wirkt sich auch die hohe Nicht-Bezugsquote auf die tiefen Sozialhilfe-Zahlen aus. 

Gemäss Information des Departements hat die Erhöhung des Freibetrags, wie zu erwarten war, nicht zu einer Erhöhung der Sozialhilfe-Beziehenden geführt. Insgesamt wurden 12 Personen früher als üblich in die Sozialhilfe aufgenommen, da sie ihr erspartes Vermögen nicht ganz aufbrauchen mussten. Diese Menschen wären aber ohnehin von der Sozialhilfe unterstützt worden – allenfalls zwei Monate später mit entscheidender Vernichtung ihrer individuellen Kaufkraft.

Die Verdoppelung des Freibetrags könnte einen weiteren möglichen positiven Effekt haben; nämlich den, dass eine mögliche Ablösung von der Sozialhilfe bei knappem Unter- bzw. Überschreiten des Unterstützungsbedarfs, eher in Betracht gezogen werden kann.

Auch wenn die Anmeldungen bei der Sozialhilfe tiefer waren als erwartet, bleibt in Zukunft ein hohes Armutsrisiko bestehen. Viele Menschen leben nur knapp über dem Existenzminimum und jede aussergewöhnliche Rechnung ist eine hohe finanzielle Belastung. In diesen Zeiten ist es sehr wichtig, die Armutsprävention weiter zu stärken und die Kaufkraft zu festigen. Aus diesen Gründen ist es sinnvoll, die kleine präventive Massnahme zur Verhinderung von grosser Armut über das Jahr 2023 fortzusetzten und definitiv in den Unterstützungsrichtlinien zu verstetigen.

Die Anzugstellenden bitten den Regierungsrat des Kantons-Basel-Stadt deshalb, den per 1. April 2022 erhöhten Vermögens-Freibetrag bei der Sozialhilfe (URL §14 Vermögen) zu verstetigen und definitiv ohne zeitliche Beschränkung zu übernehmen.     

Oliver Bolliger (43)