Ab dem 1. Januar 2023 gelten neue Gesetze und Verordnungen. Der Vergütungszinssatz für Steuervorauszahlungen erhöht sich im 2023 von 0,1 auf 0,5 Prozent – somit profitieren all diejenigen, die in der Lage sind, ihre Steuerschulden vor dem Fälligkeitsdatum (31. Mai des Folgejahres) begleichen zu können. Dies ist eine Anpassungsmassnahme an die generell gestiegenen Zinsen, beispielsweise bei Konten auf Banken und nachvollziehbar.