Ein starkes Gesetz für die Gleichstellung von Frau bis Mann

Im neuen Gesetz bleibt der bisherige Gleichstellungsauftrag zwischen Frau und Mann festgeschrieben. Gleichzeitig anerkennt es die Diskriminierung von Menschen wegen Nichtbinarität, Transidentität oder Intergeschlechtlichkeit, sowie wegen ihrer sexuellen Orientierung. Als führende Stimme für eine progressive und inklusive Gesellschaft hat sich BastA! für dieses Gesetz eingesetzt, welches nun in überarbeiteter Version als Regierungsentwurf dem Grossen Rat vorgelegt wird.

Für BastA! markiert dieser Gesetzesentwurf einen bedeutsamen Schritt zur Anerkennung unterschiedlicher Geschlechtsidentitäten und sexueller Orientierungen. BastA! hat aktiv an der Gestaltung dieses Gesetzes mitgearbeitet und ist vom Ergebnis überzeugt.

Nicola Goepfert, BastA!-Grossrat und JSSK-Mitglied, betont: «BastA! hat sich für diesen Gesetzesentwurf eingesetzt, weil er ein wichtiger Schritt zur Schaffung einer gerechteren und inklusiveren Gesellschaft ist. Er führt den bestehenden Gleichstellungsauftrag fort und erweitert ihn um die Vielfalt der Geschlechtsidentitäten und sexuellen Orientierungen.»

BastA! Co-Präsidentin Sina Deiss ergänzt: «Die breite Unterstützung dieses Gesetzentwurfs wäre ein bedeutender Schritt zur Förderung der Gleichstellung und zur Bekämpfung von Diskriminierung in all ihren Formen. Wir hoffen darauf, dass dieser wegweisende Schritt im Grossen Rat auf breite Zustimmung stösst.»

Der Gleichstellungsauftrag berücksichtigt neu die besonderen Risiken der intersektionalen Diskriminierung von Menschen, die neben Geschlecht und sexueller Orientierung weitere Diskriminierungsmerkmale aufweisen. Neu wird zudem verbindlich festgeschrieben, dass der Regierungsrat Schwerpunkte mit einem Aktionsplan festlegt. Der Regierungsrat erstattet dem Grossen Rat hierzu einmal pro Legislatur Bericht zur Entwicklung der Gleichstellung im Kanton Basel-Stadt sowie zu den Massnahmenergebnissen. Neu gibt es auch einen Paragraphen, der die Pflicht zu einer nach Geschlecht aggregierten Datenerhebung für Kanton, Gemeinden und Träger:innen von öffentlichen Aufgaben explizit festschreibt.

Wir als BastA! betonen die Wichtigkeit dieses Gesetzes, das nicht nur die bereits bestehenden Gleichstellungsbemühungen für Frauen und Männer stärkt, sondern auch die dringend benötigte Anerkennung von Menschen mit unterschiedlichen Geschlechtsidentitäten und sexuellen Orientierungen sicherstellt. Die Erweiterung des Gleichstellungsgesetzes auf alle Geschlechter ist ein klarer Ausdruck unseres Engagements für eine gerechte und inklusive Gesellschaft.

Das Engagement von BastA! für die Förderung von Gleichstellung hört mit der Verabschiedung dieses Gesetzes nicht auf. Wir werden weiterhin daran arbeiten, sicherzustellen, dass die Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes konsequent und nachhaltig erfolgt, und werden uns für zusätzliche Massnahmen und deren Finanzierung einsetzen, um Diskriminierung in allen Formen zu bekämpfen.