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Interpellation betreffend möglicher Verschiebung der OECD-Mindeststeuer und deren Auswirkungen auf den Kanton Basel-Stadt
Die schweizerische Stimmbevölkerung hat im Juni 2023 der OECD-Mindeststeuer für Grosskonzerne deutlich zugestimmt. Im Kanton Basel-Stadt lag die Zustimmung bei 81 Prozent. Die damalige Abstimmung war geprägt von unterschiedlichen Parametern, die teilweise im Widerspruch zueinanderstanden. Trotzdem wurde zugestimmt in der Erwartung, dass neben einer grösseren Steuergerechtigkeit auch die Vermeidung von Tiefsteueroasen erreicht würde. Zu reden gegeben hat auch die Verteilung zwischen Bund und Kantonen , denn von der angenommenen Regelung von 75% für die Kantone und 25% für den Bund profitierten erneut die reichen Standort-Kantone.
Die Einführung der Mindeststeuer von 15% für grosse Firmen müsste per 2024 eingeführt werden, damit die Firmen vollständig in der Schweiz besteuert werden und nicht ergänzend Steuern in andere Staaten abliefern müssen. Dies war ein entscheidendens Argument für die Annahme und für das Tempo der Vorlage.
Plötzlich scheint alles anders zu sein. Die Wirtschaftsverbände rund um Economiesuisse, wie auch die WAK des Ständerates, drängen auf eine Verschiebung von einem Jahr oder gar noch länger. Dies weil Staaten wie USA, China und Indien die Mindeststeuer per 2024 nicht einführen werden und sich bewusst für den Erhalt von nationalen Lösungen einsetzen. Im Gegensatz dazu sind ein Grossteil der europäischen Staaten und der EU parat. Der Bundesrat wird in den kommenden Wochen zur Einführung der OECD-Mindeststeuer bzw. einer allfälligen Verschiebung informieren.
Eine Verschiebung der Einführung durch die Schweiz ist politisch sehr heikel und schwächt die Verhandlungsposition der Schweiz gegenüber anderen europäischen Staaten bei der Umsetzung und der Verhandlung von offenen Diskussionspunkten mit der EU. Zudem leistet die Schweiz mit der Verschiebung der Mindeststeuer wieder Vorschub für Steueroptimierungs-Massnahmen.
Bezugnehmend auf die oben geschilderten Problemstellungen, bitte ich die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:
- Befürwortet der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt die Verschiebung der Einführung der OECD-Mindeststeuer und hat er sich gegenüber dem Bundesrat entsprechend für eine spätere Einführung ausgesprochen?
- Was sind die Gründe hierfür und welche Parameter haben sich so stark verändert, dass eine Verschiebung aus Sicht des Regierungsrats gerechtfertigt wäre?
- Rechnet der Regierungsrat zum jetzigen Zeitpunkt immer noch mit den budgetierten einmaligen Steuereinnahmen von 50 Millionen Franken?
- Ist davon auszugehen, dass die Regierung des Kantons Basel-Stadt, bei einer allfälligen Verschiebung der Steuerreform, die Mindeststeuer trotzdem auf 15% gemäss OECD-Mindeststeuer per 2024 festsetzt? Falls dem nicht wo wäre, mit welcher Begründung?
- Wäre der Regierungsrat, bei einer allfälligen Verschiebung der Einführung der OECD-Mindeststeuer bereit, die Diskussion für eine gerechtere Verteilung zwischen Bund und Kantonen (je 50%) nochmals aufzugreifen? Falls dem nicht so wäre, mit welcher Begründung?
- Ist der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt auch der Meinung, dass die OECD-Steuerreform einen wichtigen Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit insbesonders in Europa leisten kann?
Oliver Bolliger (43)