Dreistigkeit scheint angesagt: Im Juni erhob das Parlament einen Vorschlag von Gastrosuisse, später insbesondere unterstützt von der SVP, zum Gesetz, in einem Bereich, der zuvor ausserhalb der Befugnis der Bundesbehörde war; Regeln für Arbeit und Erwerb waren Sache der Kantone und der Gemeinden. Nun sollen «zum Schutze der Arbeitgeber» die Gesamtarbeitsverträge Vorrang vor Mindestlohnregelungen haben; denn «ein rein existenzsichernder Lohn ist nicht Aufgabe der Arbeitgeber», so Roland A. Müller, Direktor des Arbeitgeberverbands, im Frühsommer 2025. Angesichts dessen, dass dieser Entscheid direkt Abstimmungen, also «Volkes Wille», entgegensteht, ein Verstoss gegen die Demokratie!