Angriffe auf die Mindestlöhne: Wen triffts?

Dreistigkeit scheint angesagt: Im Juni erhob das Parlament einen Vorschlag von Gastrosuisse, später insbesondere unterstützt von der SVP, zum Gesetz, in einem Bereich, der zuvor ausserhalb der Befugnis der Bundesbehörde war; Regeln für Arbeit und Erwerb waren Sache der Kantone und der Gemeinden. Nun sollen «zum Schutze der Arbeitgeber» die Gesamtarbeitsverträge Vorrang vor Mindestlohnregelungen haben; denn «ein rein existenzsichernder Lohn ist nicht Aufgabe der Arbeitgeber», so Roland A. Müller, Direktor des Arbeitgeberverbands, im Frühsommer 2025. Angesichts dessen, dass dieser Entscheid direkt Abstimmungen, also «Volkes Wille», entgegensteht, ein Verstoss gegen die Demokratie!

Kampagnensujet Mindestlohn

In der Lohnstatistik des Bundesamts für Statistik (BFS) finden sich Hunderte von Geschichten, die frau sich erzählen kann. Mich interessierte vor allem die Frage, welche Arbeitnehmer:innen vom Zurücksetzen von regionalen und kommunalen Mindestlöhnen hinter allgemeinverbindliche Arbeitsverträge der entsprechenden Branche (GAV) betroffen wären. Wer wären die hauptsächlich Leidtragenden dieser Gesetzesänderung?

Einmal können das natürlich nur die Leute sein, die in den Städten – respektive Kantonen – leben, wo die Bevölkerung die immer sichtbarere Ungleichheit mit der Zustimmung zu einer Mindestlohninitiative quittierte: in Genf, Neuenburg, Jura, Tessin mit kantonaler Gültigkeit, in Zürich, Luzern und Winterthur kommunal. Der aktuelle Betrag dieses Minimallohnes schwankt um einen Stundenansatz von 22 bis 24 Franken. Bei einer 42-Stunden-Woche plus Ferien und 13. Monatslohn summiert sich das auf 4200 bis 4580 Franken. Im Kanton Tessin liegt er branchenabhängig zwischen 20 und 21 Franken, also inklusive 13. Monatslohn dann bei 3915 Franken, eine schrittweise Erhöhung wurde vom Parlament im Frühling aber gutgeheissen
Ausser möglicher Lohnverluste für jene Arbeitnehmer:innen, die bereits von einem Mindestlohn profitieren, gibt es auch eine Gefahr, dass Unternehmer zukünftig vermehrt Temporärarbeiter:innen statt Festangestellte einsetzen. Wenn nicht spezialisiert, haben Erstgenannte Löhne, die unter den Mindestlöhnen liegen, welche grosszügigere Kantone und kostenintensive Städte gewähren, so bescheiden diese auch sind.

Vor allem Frauen

Wenn ich nun mit diesem Hintergrundwissen auf die Lohnstatistik gucke, wird mir leicht schwindlig: Mit Löhnen unter 4000 Franken, 13. Monatslohn inklusive, werden zuallererst Frauen  abgespiesen: Wenn sie lediglich eine betriebsinterne Ausbildung – schlimmer noch: gar keine – neben der obligatorischen Schule vorweisen können, verdienen Frauen ohne Kaderfunktion in den schlechtest bezahlten Berufen ausnahmslos unter 3850 Franken. Ausserdem verbleiben sie zu 80% bis zur Pensionierung in den untersten Lohnklassen ihres Tätigkeitsfeldes, während gegen 55% der Männer ohne berufliche Ausbildung im Verlauf ihres Berufslebens eine oder sogar mehrere Lohnklassen aufsteigen.

Diese untersten Salärstufen lassen sich zudem – wenig erstaunlich – vor allem auf Berufe eingrenzen, in denen mehrheitlich Frauen eingestellt sind: In diesem tiefsten Lohnniveau stellen die Frauen stets über 80% des Personals: bei «personenbezogenen Dienstleistungen» (87%), im Verkauf, beim Reinigungspersonal, als Hilfskräfte in der Nahrungsmittelzubereitung. Selbst in der Betreuung (91% Frauen) haben die Jüngeren Maximallöhne, die nur knapp über 4000 Franken sind, also meist auch tiefer als ein Mindestlohn. Ausnahme bildet sowohl bezüglich grosser Überzahl von Männern als auch bezüglich Tiefstlöhnen nur die Hilfsarbeit in Landwirtschaft und Forst, wo wohl auch wegen der Abzüge für Kost und Logis die unterste Lohnkategorie sogar unter 3000 Franken fällt.

Und allüberall ist, quasi obligatorisch, jeder Frauenlohn einiges unter jenem von Männern – auch in der tiefsten Kategorie von Anstellungsverhältnissen. Die Differenz zwischen Männer- und Frauenlöhnen ist bei unter 29-Jährigen schon vorhanden, aber meist noch relativ gering. Sie steigt aber ab Alter 30 auf über 200 Franken pro Monat und geht bei Ungelernten rasch über 400 Franken (um bei den hohen Löhnen auf über 1000 Franken zu steigen): Es sind diese Abschläge, welche insbesondere mit Teilzeitarbeit begründet werden und den Lohn unter das Niveau der Mindestlöhne ziehen, ganz egal, ob die Arbeitnehmerin vielleicht alleinerziehende Mutter ist. Die genderbedingte Lohndifferenz gibt den Ausschlag, dass die unterste Lohnklasse fast nur bei Frauen betragsmässig unter dem Mindestlohn liegt.

Diese Regel zeigt zwei kleine, aber typische Ausnahmen: Arbeit in der Nahrungsmittelzubereitung – also das Zurichten all der Fertigmahlzeiten, ansonsten ausser landwirtschaftlicher Arbeit die am schlechtesten bezahlte – wird über 50-jährigen Frauen im Median um 51 Franken besser vergütet als Männern. Und qualifizierte Grenzgängerinnen verdienen sogar 146 Franken mehr als Männer: Ich tippe auf Pflegerinnen …

Weitere Geschichten der Lohnstatistik

Leider sind die Löhne, die in der Lohnstatistik für eine Gruppe angegeben sind, jeweils nicht etwa der Durchschnitt, den diese Gruppe erhält, sondern die Obergrenze. Das heisst, die Leute in dieser Gruppe verdienen eher weniger, sicher nicht mehr. Es sind also klar die weiblichen Gruppen mit Lohnobergrenze 4000 Franken, deren Aufbesserung zum Mindestlohn in den genannten Städten und Kantonen unter Druck kommen würden. Die nächste Kohorte von Berufseinsteigerinnen würde sich den Mindestlohn auch in Genf, Zürich, Luzern etc. wieder abschminken müssen, denn offensichtlich erlaubt der GAV in dieser Branche eine tiefere Vergütung. 
Es sind nicht «besonders» die Frauen, die mit dem Gesetz des GAV-Vorranges vor demokratisch gewollten Mindestlöhnen bedroht sind, es sind zu etwa 80% die Frauen, die wieder «zu Ader gelassen» würden – doch wir können es verhindern! 

Susy Greuter, Redakteurin Bulletin

* In Basel besteht zwar auch ein Mindestlohn, dieser ist aber aus dem Gegenvorschlag auf die Volksinitiative hervorgegangen. Und der Gegenvorschlag berücksichtigt genau diesen Vorrang von GAV gegenüber Mindestlöhnen, der neu national eingeführt werden sollte. Wir sammeln aus Solidarität mit anderen Kantonen und dass sich damit auch die Situation in Basel verbessert Unterschriften für das Referendum.
Die Daten stammen aus der Lohnstatistik von 2024 für die ganze Schweiz sowie einer speziellen Ausführung der jeweiligen Anzahl Personen je Kategorie (Bundesamt für Statistik, Neuenburg)