Parolenfassung 28. November

An der BastA!-Mitgliederversammlung wurden für die Abstimmungen vom 28. November 2021 folgende Parolen gefasst:

Ja zur Pflegeinitiative

Die Pflegeinitiative ist ein erster Schritt zur dringend notwendigen Verbesserung der Arbeitssituation des Pflegepersonals. Investitionen in die Ausbildung sind nötig, sie müssen jedoch zwingend mit einer  Verbesserung der Arbeitsbedingungen einher gehen. “So lange die Arbeitsbedingungen in der Pflege krank machen, dürfen wir uns nicht wundern, dass Fachpersonen aussteigen und wichtiges Know-How verloren geht”, erklärt Sina Deiss, Co-Präsidentin BastA!. 

Für BastA! ist die Initiative ein wichtiger erster Schritt zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege. Die Initiative fokussiert auf das Fachpersonal und vergisst die Situation all derer ohne Hochschulabschluss. Die Arbeit in der Pflege - insbesondere in den Alters- und Pflegeheimen - wird nicht nur von beruflich Hochqualifizierten geleistet, sondern auch von vielen Quereinsteiger*innen, Fachangestellten Gesundheit und Pflegehelfer*innen. Auch diese Menschen brauchen Arbeitsbedingungen, die sie nicht ausbrennen lassen.

Stimmfreigabe zur Justiz-Initiative 

Einige Überlegungen der Justiz-Initiative sind sehr begrüssenswert. Die Einführung des Losverfahrens bei gleicher Qualifikation erscheint uns sinnvoll. Die Kritik an der fehlenden Gewaltenteilung durch parteipolitische Verzahnung im Schweizer Justiz-System, die  bspw. Transparency International äussert, ist berechtigt und die Idee des Losverfahrens deshalb durchaus attraktiv. Zugleich erscheint eine Ernennung auf “fast” Lebenszeit, also bis zum 75. Lebensjahr enorm lang. Eine Amtszeitbeschränkung wäre auch für das höchste Gericht zielführend. “Die Initiative möchte allfällige Kumpeleien zwischen Richter*innen und Parteien aufbrechen, übersieht aber, dass es auch innerhalb des Justizsystems zu Kumpeleien und Gefälligkeiten kommen kann”, kritisiert Sina Deiss. Hinzu kommt, dass die Justiz - auch wenn sie parteipolitisch unabhängig ist - ein politisches Feld bleibt, denn auch das Recht ist politisch.

Zudem ist die Auswahlkommission, die auf 12 Jahre bestellt wird, eine Blackbox. Über ihre Zusammensetzung entscheidet der Bundesrat ohne Vorgabe einer möglichst diversen Besetzung, die Sprache, Geschlecht oder andere soziale Kriterien berücksichtigt. Eine solche Diversität innerhalb der Fachkommission ist notwendig, um Kriterien, die bei der Wahl der Richter*innen eine Rolle spielen auch als gleichwertig zu erkennen.

Ja zum Covid-19-Gesetz Änderung vom 19. März 2021

Im Zentrum der öffentlichen Diskussion um das Covid-Gesetz vom 19. März 2021 steht die Zertifikatspflicht. Die Einführung der erweiterten Zertifikatspflicht bringt für viele Menschen ein Stück Normalität zurück. Die letzten Jahre waren vor allem für junge Menschen eine enorme psychische Belastung und es gibt viel aufzuholen. Kino, Konzerte, Studieren in den Räumen der Hochschulen oder ein Feierabendbier gehören für geimpfte Personen wieder zum Leben. Das schafft Erleichterung für uns als soziale Wesen, aber auch für die betroffenen Branchen.
Auf der anderen Seite bleiben soziale Ausschlüsse bestehen und werden teilweise verschärft - vor allem, wenn Tests kostenpflichtig werden. BastA! fordert, dass Tests im Sinne einer Pandemiebewältigung weiterhin gratis sein müssen. Zudem sollen sie auch Geimpften und Genesenen bei Bedarf gratis zur Verfügung stehen und es braucht eine Patentfreigabe der Impfstoffe, denn es braucht eine globale Strategie der Pandemiebewältigung.

Abgesehen von dieser nachvollziehbar emotionsgeladenen Diskussion um die Zertiikatspflicht enthält  das Covid-Gesetz zahlreiche wichtige sozialpolitische Elemente, wie die Sicherstellung der Finanzhilfen für Kulturschaffende, Kurzarbeitsentschädigung oder Gelder für familienergänzende Kinderbetreuung. Diese Gelder sind für viele Menschen zentral, um aus dieser Krise zu kommen, die nicht nur Pandemie, sondern auch Wirtschaftskrise ist.

Ja zur kantonalen Initiative “Für ECHTEN Wohnschutz”

Seit mehr als drei Jahren stehen das Recht auf Wohnen und der Wohnschutz in der Kantonsverfassung. Die bürgerliche Mehrheit im Grossen Rat verhinderte jedoch eine konsequente Umsetzung dieser beiden wichtigen Vorlagen und schuf anstelle eines Wohnschutzgesetzes einen nutzlosen Flickenteppich, der sogar die mittleren Einkommensschichten bedroht.

Die Initiative für echten Wohnschutz will das ändern. Das Gesetz schiebt reinen Renditesanierungen einen Riegel vor, ohne dabei ökologisch notwendige Sanierungen zu gefährden. So koppelt es beispielsweise soziale und ökologische Kriterien an den Abbruch von Wohnhäusern und schützt damit Mieter*innen vor dem Abriss ihres Zuhauses, wenn der Abriss lediglich zur Steigerung der Rendite vorgenommen wird. Die Initiative für echten Wohnschutz ist damit ein ausgewogenes Paket, das echte Innovation und Wohnqualität ermöglicht und gleichzeitig Verdrängungsprozesse der unteren und mittleren Einkommensschichten verhindert.