OECD Steuerreform

Kaum ist die Abschaffung der Stempelsteuer an der Urne abgewendet, kommt von Bern schon das nächste Steuergeschenk für die Konzerne, nämlich die Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationen. Und auch in Basel-Stadt winkt Tanja Soland mit einer Vermögenssteuersenkung bei Mitar­beiten­denbeteiligung. Bei all den Steuer­­geschenken ist klar, es profitieren nur die Reichen.

Die Stempelsteuer wurde im November 2021 von der Stimmbevölkerung deutlich abgelehnt. Aber dies war erst der Anfang vieler neuer geplanter Steuersenkungs­vorlagen, über welche die Stimmbevölkerung in den nächsten Jahren national, aber vor allem auch in den Kantonen entscheiden muss. Dies kommt nicht von ungefähr. Denn ab 2023 wird die OECD-Mindeststeuer für Konzerne in der Schweiz eingeführt. Und weil man zukünftig die Konzerne nicht mehr so einfach mit Steuererleichterungen beschenken kann, sollen eben die Reichen direkt profitieren.

OECD-Mindeststeuer

Mit der Einführung der OECD Mindeststeuer soll dem ruinösen Steuerwettbewerb ein Riegel vorgeschoben werden. 136 Länder haben sich auf eine Mindeststeuer von 15 Prozent für Grosskonzerne einigen können, und auch die Schweiz muss mitmachen. Eine internationale Regelungen zur Vermeidung des Steuerwettbewerbes ist zuerst einmal ein wichtiger und richtiger Schritt, die vereinbarten 15 Prozent sind aber eindeutig zu tief angesetzt. Und dennoch wühlt die Schweiz sofort in der Trickkiste, um den Grosskonzernen möglichst hohe Steuer­erleichterungen zu garantieren. Das neo­liberale Establishment und die Wirtschafts­lobby haben vorgesorgt. Neben der Abschaffung der Stempelsteuer haben sie noch weitere Steuergeschenke an die Konzerne geplant.
Als nächstes steht also die Verrechnungs­steuer an, die auch Privatpersonen auf ihre Zinseinnahmen zahlen müssen. Die Verrech­nungssteuer soll aber nur bei Obligationen für Firmen abgeschafft werden. Dagegen wurde erfolgreich das Referendum ergriffen. Im Herbst wird voraussichtlich darüber abgestimmt.

In der Zuckerfabrik der Kantone

Und auch die Kantone haben nicht lange gewartet, um ihre Steuergeschenke zu präsentieren. Auffällig dabei ist, dass sie immer im Päckli kommen, ein „kleines Zückerchen“ für die Bevölkerung, eine Melasse für die Unternehmen.
Im Aargau entscheidet beispielsweise die Stimmbevölkerung am 15. Mai über eine Vorlage zur schrittweisen Senkung der Unternehmenssteuer bis 2024 von 18.6 auf 15.1 Prozent ab. Noch tiefer können sie die Unternehmenssteuer wegen der Vorgaben der OECD nicht senken. Und für die Bevölkerung will man den Pauschalabzug für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen erhöhen. Klingt sozial, aber auch hier profitieren in erste Linie die einkommens­starken Haushalte. Auch Baselland will die Vermögenssteuern senken, der Kanton Bern will eine Steuer­anlagesenkung bei den Einkommens­steuern vorantreiben.
Und in Basel-Stadt hat Tanja Soland jüngst ebenfalls ein Steuersenkungspaket prä­sentiert. Dieses enthält eine Senkung der Vermögenssteuer sowie steuerliche Privi­legien von Mitarbeitendenbeteiligungen, es profitieren also vermögende und einkommensstarke Haushalte. Ausserdem sieht das Paket eine Reduktion des unteren Steuersatzes sowie höhere Kinderabzüge vor, davon profitieren auch Geringverdienende. Der erste Teil des Paketes ist aber ein NO-Go und hätte Steuereinnahmeausfälle von bis zu 80 Millionen jährlich zur Folge. Auch in Basel-Stadt will man damit die Reichen beglücken, denn Basel profitiert vom OECD-Mindeststeuersatz, der höher ist als die bisherige Unternehmensteuer des Kantons. Basel würde also ab 2023 mehr Steuer­einnahmen generieren. Und wir meinen, diese sollen dort eingesetzt werden, wo bereits ein Spardruck (unter anderem auch wegen des STAF17 Steuerlochs) besteht, beispielsweise im Gesundheits- und Bildungs­­bereich. Ebenso sollen damit not­wendige ökologische Ziele voran­getrieben und günstiger Wohnraum gefördert werden. Dass die Regierung nun dem Druck der Pharmalobby und der Handelskammer nach­gibt und die Reichen beschenken will, ist ein Armutszeugnis.

Sina Deiss, Co-Präsidentin BastA!