Vorwärts mit der Lohngleichheit!

BastA! begrüsst das Vorgehen des Kantons zur Bekämpfung struktureller Diskriminierung sehr und ist erfreut darüber, dass Basel-Stadt im Bereich der Lohngleichheitskontrollen einen Schritt weiter gehen will als der Bund. Das Bundesgesetz sieht Lohngleichheitsanalysen erst für Unternehmen ab 100 Beschäftigte vor. Der Basler Gesetzesentwurf möchte ab 50 Mitarbeitenden verbindliche Lohngleicheitsanalysen installieren. Das entspricht in Basel-Stadt rund 3% der Unternehmen bzw. 394 Firmen mit insgesamt 186’254 Mitarbeitenden.
Allerdings halten wir es für eine verpasste Chance, dass bei Verfehlungen zur Schaffung von Lohngleichheit weder verpflichtende Massnahmen noch Sanktionen vorgesehen sind. Wir befürchten, dass das Gesetz dadurch nicht die erforderliche Wirkung erzielen wird und damit auch die Befristung des Gesetzes auf zwölf Jahre allzu optimistisch erscheint.
Zudem schlagen wir vor, den Geltungsbereich des Gesetzes auf Unternehmen ab 30 Arbeitnehmende zu erweitern.