Schriftliche Anfrage von Oliver Bolliger betreffend Angebot und Höhe der Integrationszulage in Freiwilligenangeboten

Gemäss Sozialhilfegesetz des Kantons Basel-Stadt hat die Sozialhilfe den Zweck und die Aufgabe die materielle Existenz zu sichern. Das Ziel der Sozialhilfe ist der Erhalt der Selbständigkeit und die berufliche und soziale Integration. Der Anspruch auf Existenzsicherung besteht unabhängig davon, ob an einer Integrationsmassnahme teilgenommen wird oder nicht.

Für einen Teil der Sozialhilfebeziehenden ist aus gesundheitlichen oder anderen Gründen eine rein berufliche Integration nicht möglich bzw. nicht angezeigt. Integrationsmassnahmen in der Sozialhilfe basieren auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit (Leistung – Gegenleistung) und das Engagement soll finanziell honoriert werden.  

Die Integrationszulage IUZ dient dazu die Leistung von nicht erwerbstätigen Personen finanziell anzuerkennen und beträgt gemäss den SKOS-Richtlinien (C.2 Integrationszulage) zwischen CHF 100.- und CHF 300.-.

Im Kanton Basel-Stadt beträgt die Integrationszulage für Personen, die an einem Projekt / Programm der freiwilligen sozialen oder beruflichen Eingliederung, an einer Aus- oder Weiterbildung teilnehmen oder eine wiederkehrende gemeinnützige Tätigkeit vollbringen, CHF 100.-. Die kantonale Integrationszulage ist im Vergleich mit den Richtlinien der SKOS beim Minimum festgelegt.

Sozialhilfebeziehende leisten mit ihrem freiwilligen Einsatz einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag und stärken sich und andere durch ihr Engagement. Dies wirkt sich positiv auf den Selbstwert, die sozialen Kontakte und auf die Gesundheit aus.

Es besteht ein Ungleichgewicht zwischen dem Freibetrag bei einer beruflichen Erwerbstätigkeit von CHF 400.- und der Integrationszulage von CHF 100.-. Aufgrund der Tatsache, dass nicht alle eine berufliche Erwerbstätigkeit aufnehmen können, ist die freiwillige Teilnahme an einem Integrationsangebot besonders zu honorieren, da eine Ablösung von der Sozialhilfe nicht möglich ist.

Ich bitte die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Wie viele sozialhilfebeziehende Personen engagieren sich aktuell freiwillig und erhalten die Integrationszulage?
  • Wie viele Angebote für freiwillige Einsätze von Sozialhilfebeziehenden bestehen im Kanton?
  • Werden die Engagements bzw. Einsätze zeitlich beschränkt und an Bedingungen gebunden?
  • Falls sich eine Person nicht für einen freiwilligen Einsatz bereit erklärt, kann daraufhin der Grundbedarf gekürzt werden? 
  • Ist der Regierungsrat auch der Meinung, dass die Integrationszulage mit CHF 100.- im Kanton Basel-Stadt auf das kommende Jahr auf den Betrag von CHF 300.- zu erhöhen ist? Falls dem nicht so wäre, was sind die Gründe?  

 

Oliver Bolliger (43)