Interpellation betreffend umgehender Erhöhung des Grundbedarfs bei der Sozialhilfe

Die von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) in Auftrag gegebene Studie „Berechnung und Beurteilung des Grundbedarfs in der Sozialhilfe“ wurde vom Büro BASS am 8. Januar veröffentlicht.
Die Studie bestätigt eine bekannte Tatsache, dass nämlich die Sozialhilfeansätze zu tief sind. Gemäss der vorliegenden Studie benötigt eine alleinstehende Person mindestens 1082 Franken im Monat und daher rund 100 Franken mehr als der heutige SKOS-Ansatz von 986 Franken. Zudem wird in der Studie klar aufgezeigt, dass beim Grundbedarf keine Einsparpotentiale bestehen und weitere Kürzungen zu nachteiligen Folgen für die Betroffenen in verschiedenen Lebensbereichen führen wird.
Der Grundbedarf der Sozialhilfe wurde seit 2005 stetig gekürzt und seit 2013 nicht mehr der Teuerung angepasst. Der SKOS-Ansatz liegt deutlich unter dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum und ist bei bestimmten Personengruppen, wie z.B. Junge Erwachsene oder vorläufig aufgenommene Ausländer*innen noch tiefer.
Die Studie zeigt klar auf, dass die heutigen Unterstützungsansätze der Sozialhilfe zu tief und ungenügend sind. Ebenso wird deutlich, dass zu tiefe Ansätze zu schlechter Ernährung und zu gesundheitlichen Problemen führen. Insgesamt besteht ein grosses Verschuldungsrisiko und es droht sozialer Ausschluss und Stigmatisierung.
Trotz diesen deutlichen Fakten gibt es in einigen Kantonen, aufgrund von SVP-Vorstössen, Bestrebungen den Grundbedarf weiter zu kürzen. Solche Kürzungen des Grundbedarfs bedrohen die Existenz von Armutsbetroffenen massiv und sind dezidiert abzulehnen.
Aufgrund vorliegender Studie, bitte ich deshalb den Regierungsrat folgende Fragen zu beantworten:
- Anerkennt der Regierungsrat gemäss der BASS-Studie die Notwendigkeit, den Grundbedarf der Sozialhilfe zu erhöhen?
- Wird sich der Regierungsrat im Rahmen der SODK für eine Erhöhung der SKOS-Richtlinien gemäss den Resultaten der BASS-Studie stark machen und einen entsprechenden Antrag stellen?
- Ist der Regierungsrat bereit, den Grundbedarfs bei einer Einzelperson von aktuell 986 Franken auf 1082 Franken umgehend zu erhöhen und die entsprechenden Anpassungen auf Mehrpersonen-Haushalte anzuwenden?
- Im Falle, dass keine umgehende Anpassung des Grundbedarfs umgesetzt wird, ist eine Erhöhung per 1. Januar 2020 angedacht?
Oliver Bolliger