Schriftliche Anfrage: Hindernisfreier Zugang zu Schulhäusern der Volksschule

Bereits seit der Schulreform 1994 hat Basel-Stadt geeignete Massnahmen für eine integrative Schule umgesetzt. Mit dem Entscheid des Kantons Basel-Stadt 2010, dem Sonderpädagogik-Konkordat beizutreten, stellte Basel die Weichen zur integrativen Schule nun definitiv. Im Zusammenhang mit dem «Behinderten-Leitbild BS» 2003, einem Ratschlag zur Zugänglichkeit der öffentlichen Gebäude des Kantons über rund 7 Mio. auf Grund des 2004 in Kraft getretenen BehiG so wie auf Grund der Harmos-Vorgaben verabschiedeten Schulraumkredites über 790 Mio. ist auch der Auftrag des hindernisfreien Zugangs zu Schulhäusern des Kantons gegeben worden.
Es soll eine Schule für alle sein; behinderte und nichtbehinderte Kinder, fremdsprachige und verhaltensauffällige Kinder.
In einzelnen Schulhäusern waren bauliche Massnahmen dringend notwendig, um auch rollstuhlfahrende Kinder und Jugendliche aufzunehmen. In Schulen neuerer Bauart ist dies einfacher zu bewerkstelligen als andernorts. Schulhäuser älterer Bauart sind um einiges schwieriger rollstuhlgängig zu machen, da sie meist schon beim Eingang Absätze und Treppenstufen und schwere Eingangstüren aufweisen.
Die Primarschule St. Johann ist eines dieser Schulhäuser, die noch nicht über einen barrierefreien Zugang für rollstuhlfahrende Schülerinnen oder Schüler verfügt, aberausgerechnet hier geht seit bald drei Jahren ein auf den Rollstuhl angewiesenes, mehrfachbehindertes Kind in die Primarschule.
Ebenso lange wird von den Eltern, der Bauberatung der Pro Infirmis, dem Behindertenforum Region Basel und anderen Personen darauf hingewiesen, dass es dringend eine bauliche Massnahme braucht. Seit über bald drei Jahren werden bei jeder Kontaktaufnahme mit den zuständigen Stellen im Erziehungsdepartement alle immer wieder vertröstet mit dem Versprechen, dass es jetzt dann gerade nur noch das eine oder andere brauche, um den Umbau, bzw. den Einbau eines entsprechenden Liftes ausführen zu können. Anfangs letzten Jahres (2018) konnten der Junge und sein Vater sogar einen Lift testen. Zuerst wurde der Einbau auf Frühjahr, dann auf Sommer 2018 versprochen, dann sollte es auf den Jahreswechsel 2018/2019 definitiv soweit sein. Geschehen ist jedoch nichts und das scheint mir inakzeptabel.
Bei Nachfragen wurde immer wieder betont, dass man willens sei und die Notwendigkeit sehe, es aber leider durch die Beteiligung dreier Departemente (Finanz-, Bau-& Verkehrs- und Erziehungsdepartement= Drei-Rollen-Modell) schwierig sei, eine zeitnahe Lösung zu finden. Es ist absolut unverständlich, dass Eltern, Schule und andere immer wieder vertröstet werden.
Ich möchte die Regierung deshalb bitten, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wer ist im «Drei-Rollen-Modell» des Kantons letztlich dafür verantwortlich, dass die baulichen Massnahmen im vorliegenden Fall derart hinausgezögert und nicht in nützlicher Frist umgesetzt wurden?
2. Verhindert das «Drei-Rollen-Modell» des Kantons grundsätzlich baulich pragmatische wie finanziell an sich nicht bestrittene, zeitnahe bauliche Massnahmen?
3. Gibt es weitere dringende Fälle, die aufgrund der bereits erwähnten Fakten nicht realisiert werden können?
4. In welchen Schulhäusern sind bauliche Massnahmen für den barrierefreien Zugang ausstehend und wie viele Schülerinnen oder Schüler sind davon betroffen?