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Interpellation von Beatrice Messerli zum Umbau der GGG Bibliothek Hirzbrunnen zur Open Library
Dem Vernehmen nach soll nun aber die Bibliothek Hirzbrunnen zu einer sogenannten „Open Library“ umgebaut und umfunktioniert werden. Als Grund dafür werden finanzielle Schwierigkeiten angeführt. Konkret bedeutet dies, dass diese Quartiersbibliothek neu zu einer nicht bedienten Bibliothek wird. Im Gegensatz zu anderen GGG Open Library Bibliotheken soll es im Hirzbrunnen aber gar keine bedienten Öffnungszeiten mit Bibliotheksmitarbeiter:innen mehr geben. Das bedeutet, dass Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren der Zugang zur Bibliothek grundsätzlich verwehrt wird, wenn sie nicht in Begleitung einer erwachsenen Person sind. Auch älteren Personen würde der Zugang zur Bibliothek mit diesem neuen Konzept zumindest erschwert.
Da Kinder und Jugendliche die neu konzipierte Bibliothek nicht mehr alleine nutzen könnten, gingen eine beliebte Freizeitbeschäftigung und ein Bildungsangebot mit einem Schlag verloren. Eine Bibliothek, die von Kindern und Jugendlichen nicht ohne Begleitung von Erwachsenen besucht werden kann, widerspricht dem Bildungsauftrag und der Förderung der Lust am Buch, am Lesen und am Spielen. Ausserdem fehlen Beratung und Empfehlungen für die jugendlichen Leser:innen, aber auch für Erwachsene, die darauf angewiesen sind oder diesen Service einfach zu schätzen wissen.
Neben der Schulleitung, den Lehrpersonen und dem Schulrat des Hirzbrunnenschulhauses, ist auch der Neutrale Quartierverein von dieser Neuausrichtung der Quartiersbibliothek nicht erfreut und kritisiert die Abbaupläne. Diese Entwicklung wird für die Schule und damit für die Kinder des Quartiers als sehr negativ eingeschätzt.
Ich möchte die Regierung bitten die folgenden Fragen zu beantworten:
- Wie stellt sich die Regierung zu diesem Leistungsabbau der GGG Stadtbibliothek?
- Ist die Leistungsvereinbarung mit der vom Kanton unterstützten GGG weiterhin erfüllt, wenn eine der im Leistungsauftrag enthaltenen Filialen für Kinder und Jugendliche nicht mehr oder nur noch bedingt zugänglich ist? Bedeutet dieser Abbau nicht einen Verstoss gegen die Abmachungen in der Leistungsvereinbarung?
- Unterstützt der Regierungsrat die Forderung der betroffenen Quartierbevölkerung nach einer modifizierten Anpassung der Öffnungszeiten; z.B. Öffnungszeiten mit Personal an Nachmittagen?
- Unter welchen Bedingungen ist eine Weiterführung der Bibliothek Hirzbrunnen als eine zumindest in Teilzeit bediente Zweigstelle denkbar?
- Ist der Kanton gewillt, dafür zu sorgen, dass in der Bibliothek Hirzbrunnen weiterhin Öffnungszeiten mit Personal angeboten werden, indem zum Beispiel genügend Mittel dafür zur Verfügung gestellt werden oder die GGG zu einer gewissen Umverteilung der Ressourcen ermutigt wird?
Beatrice Messerli (42)