BastA! Grossrät*innen wählen ersten Staatsanwalt nicht

Das strukturelle Problem zeigte sich jüngst anhand eines Prozesses gegen Aktivist*innen von „Wir bleiben“. Aktivist*innen, die Anzeige wegen eines überbordenden Polizeieinsatzes erstatteten, landeten selbst auf der Anklagebank. Der vor Gericht erreichte Freispruch offenbart schwerwiegende Fehler der Staatsanwaltschaft. Dennoch zeigt sich, dass der bestehende Beschwerdeweg gegen Polizeieinsätze zu unzumutbaren Risiken und Belastungen für Betroffene von Polizeigewalt führt. Allen Menschen muss eine Beschwerdeinstanz zugänglich gemacht werden, um sich gegen Willkür, Racial Profiling, (strukturellen) Rassismus und unzulässige Gewaltanwendung zur Wehr setzen zu können, ohne Angst zu haben, selbst auf der Anklagebank zu landen.
Das aktuelle Konstrukt der engen Verzahnung von Staatsanwaltschaft und Polizei wird auch von Menschenrechtsorganisationen und dem UNO Menschenrechtsrat kritisiert. Bisher verpasste es die Schweiz unabhängige Untersuchungs- und Strafverfolgungsinstanzen bei polizeilichen Angelegenheiten zu installieren. Die Wahl einer internen Lösung würde folglich bedeuteten, dass dieses unhaltbare System auch in Basel toleriert werden soll.
Zeit für Erneuerung!
Ohne Änderung der strukturellen Verzahnung von Polizei und Staatsanwaltschaft und frischem Wind in der Leitung der Stawa lassen sich die Probleme nicht lösen. Ein unkritisches Abnicken der Wahl eines neuen ersten Staatsanwalts wäre ein fatales Zeichen an die Betroffenen von polizeilichem Fehlverhalten. Aus diesen Gründen werden die BastA! Grossrät*innen am Mittwoch keinen neuen ersten Staatsanwalt wählen.