Antifaschismus ist kein Verbrechen!

Am Montag, den 21. September wurde eine Antifaschistin, die an der Basel-nazifrei Demonstration im November 2018 teilgenommen hat, zu acht Monaten Haft verurteilt. Wir sind wütend über dieses Urteil und besorgt über die Entwicklung unserer Demokratie.

Basel tickt antifaschistisch!
Bereits am 24.11.2018 erklärte Heidi Mück, Co-Präsidentin BastA! gegenüber Telebasel, dass gegen Rechts einzustehen, in Basel mehrheitsfähig ist[1]. Umso erschütternder ist ein Urteil, das den politischen Sinn hinter der Demonstrationsteilnahme ignoriert, ja geradezu vorwirft. Wir leben immerhin in einer Zeit in der sich Faschisten bewaffnen[2] und Polizeidaten abrufen, um prominente antifaschistisch engagierte Menschen – vorwiegend Frauen – zu bedrohen.[3]

Antifaschismus ist Anstand!
Ideologien und Haltungen, die das Ziel haben, andere Menschen zu unterwerfen und unsere Demokratie zu untergraben, dürfen keinen Platz haben. Wir sind es den Opfern des Faschismus schuldig, stets Wachsam zu sein und im Zweifel widerständig. Die Geschichte lehrt uns: Kein Fussbreit dem Faschismus. In diesem Wissen nahmen Tausende an der Demonstration am Messeplatz teil. Nie wieder dürfen wir es zulassen, dass sich Menschen über andere Menschen erheben, nie wieder dürfen wir das Grauen der Konzentrations- und Arbeitslager ignorieren. Darum wehren wir jeglichen Anfängen und sind solidarisch mit allen Antifaschist*innen.

Urteile ohne Augenmass!
Die bisherigen Angeklagten wurden verurteilt ohne dass ihnen Gewalttaten nachgewiesen wurden. „Wenn allein die Teilnahme an der unbewilligten Versammlung zum Gegenstand der Verhandlung wird, hätte man mich, und tausende andere ebenso verurteilen müssen“, erklärt Sina Deiss. Diese Urteile schaffen zwei Klassen von Demonstrant*innen und dienen der Abschreckung sein Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit wahrzunehmen. 

Empörendes Strafmass
Die Frau bekam eine unbedingte Strafe, weil sie sich als politische Akteurin versteht und noch zwei weitere Verfahren hängig sind (noch nicht abgeschlossen!). Hier liegt ein gravierender Verstoss gegen unser Rechtsempfinden vor. Die Unschuldsvermutung in dubio pro reo wich offenbar der Lust am Strafen.


[1]telebasel.ch/telebasel-news/

[2]www.woz.ch/-92e9

[3]www.tagesschau.de/investigativ/wdr/nsu20-drohmails-105.html