2. Motion «Mehr gemeinnützige Wohnungen dank Basler Richtplan»

(Präzisierung der Vorgabe von 30 Prozent im Richtplan)

Beatrice Messerli fordert in ihrer Motion eine Konkretisierung des „preisgünstigen Wohnens“. In der aktuellen Gemengelage wird die Frage, was preisgünstig bedeutet, willkürlich definiert. Mit Blick auf den Richtplan und das Wohnbauprogramm 1000+ braucht es aber einen Wohnungsbau, der nicht gewinnorientiert, sondern menschfokussiert ist. Beatrice Messerli erklärt dazu: „Der Kanton hat eine Verantwortung, dass preisgünstig auch wirklich preisgünstig ist und dieser Begriff nicht verwässert wird. Preisgünstig = Gemeinnützig.“

Im neuesten Richtplan wird festgelegt, dass bei der Entwicklung neuer Wohngebiete ein Anteil von mindestens einem Drittel an «preisgünstigem» Wohnraum anzustreben sei.

In der Antwort auf die schriftliche Anfrage von Georg Mattmüller betreffend «Kostenmiete im Zusammenhang mit dem Wohnbauprogramm 1’000+» liefert der Regierungsrat aber unterschiedliche Definitionen zur Begrifflichkeit «preisgünstig».
Im einen Fall wird «preisgünstig» in den Kontext des gemeinnützigen Wohnungs-Neubaus gestellt. Im anderen Fall wird «preisgünstig» auf die Begrifflichkeit «preisgünstig gewinnstrebig» ausgeweitet und auf ein neues Modell von Rendite-Neubauten ausgerichtet und zwar einerseits auf Immobilien Basel mit ihrem Wohnbauprogramm 1000+ und andererseits auf private Investoren.
Diesen Widerspruch verstärkt der Kantonsbaumeister, indem er in einem Interview im Onlineportal «Bajour» geltend macht, gemeinnütziger Wohnungsbau beschränke sich nur auf private Wohngenossenschaften. Aber auch der Kanton kann und soll gemeinnützigen Wohnraum erstellen.

Weitere Neubauten würden dem Modell der «preisgünstig gewinnstrebigen» Wohnungs-Neubauten unterliegen, wie dies derzeit die Pläne für ein Gebäude des neuen «Wohnbauprogramms 1’000+» auf dem Rosentalareal zeigen.

Das würde bedeuten, dass die Richtplan-Zielvorgabe von «mindestens 30 Prozent», die nach allgemeinem Verständnis für gemeinnützigen Wohnungsbau reserviert sein sollte, in Tat und Wahrheit auf Rendite-orientierten staatlichen und privaten Wohnungsbau ausgeweitet wird. Ein Teil oder der ganze Anteil der 30-Prozent-Vorgabe würde so dem gemeinnützigen Wohnungsbau entzogen werden.

Die Unterzeichnenden der Motion fordern deshalb, dass die im Richtplan festgesetzte Zielvorgabe von «mindestens 30 Prozent an preisgünstigen Wohnungsbau» einzig und allein den gemeinnützigen Wohnbauträgern (staatlichen und privaten) reserviert bleibt.

Beatrice Messerli