4. Motion «Faire energetische Sanierungen ohne Verlust von bezahlbaren Mieten»

Die Basler Wohnbevölkerung hat am 9. Februar 2020 mit knapp 63% (Stadt) bzw. mit gut 60% (Kanton) einer Änderung der Bundesverfassung zugestimmt. Eines der drei zentralen Anliegen sind Massnahmen zur gegenseitigen Förderung von Klimaschutz und Wohnschutz, konkret zum Schutz der Wohnbevölkerung vor dem Missbrauch von energetischen Sanierungen zur massiven Mietzinserhöhungen und (Massen-) Kündigungen.
Solche Mietzinsspiralen und Kündigungen sind gemäss Bundeszivilrecht möglich, stehen aber in Widerspruch zum neuen Wohnschutz in § 34 Kantonsverfassung, wonach die Wohnbevölkerung mit kantonalen öffentlich-rechtlichen Massnahmen vor Verdrängung und Vertreibung aus allen Quartieren zu schützen ist. Der Ausgang der neuesten Abstimmung in Basel hat in eindrücklicher Weise die Zielsetzung und den Paradigmenwechsel aufgrund der Wohnschutzabstimmung vom 10. Juni 2018 bestätigt und gefestigt.
Die Unterzeichnenden verlangen daher, dass die Regierung binnen Jahresfrist eine Gesetzesvorlage vorlegt mit folgenden unverzichtbaren Elementen:
1. Werden Fördergelder beantragt, so ist der direkt betroffene Teil der Wohnbevölkerung, auch im Sinne des von der Schweiz am 18. September 1992 unterzeichneten UN-Sozialpakts frühzeitig zu informieren und mitzubeteiligen.
2. Fördergelder für eine energetische Sanierung werden nur dann gewährt, wenn:
a) der Antrag spätestens im Zeitpunkt des Baugesuchs gestellt wird;
b) das gesamte Bauvorhaben zu keinen Einzel- oder Massenkündigungen führt;
c) der Wohnraum nach Sanierung «bezahlbar», d.h. ohne deutliche Verteuerung bleibt.
Beat Leuthardt