WOHNEN ist ein GRUNDRECHT

Das RECHT AUF WOHNEN und auf bezahlbaren Wohnraum ist ein Teil der Menschenwürde.

Wohnen gehört wie Nahrung und Kleidung (von Luft und Wasser zu schweigen) zu den unverzichtbaren Grundbedürfnissen aller Menschen. Im Gegensatz zu anderen Grundbedürfnissen ist eine Wohnung durch Besonderheiten gekennzeichnet: der grosse Aufwand für die Errichtung, die Langlebigkeit und Immobilität machen die Verwirklichung des Anspruchs, alle Menschen mit angemessenen Wohnungen zu versorgen, zu einer Aufgabe der gesamten Gesellschaft.
Im UN-Sozialpakt, welcher 1992 von der Schweiz ratifiziert wurde, heisst es in Art.11, Abs.1:

„Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard für sich und seine Familie an, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung, sowie auf eine stetige Verbesserung der Lebensbedingungen. (…)“

In der Bundesverfassung findet sich unter 3. Kapitel: Sozialziele im Art. 41 Folgendes:

„1 Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass: (…) e. Wohnungssuchende für sich und ihre Familie eine angemessene Wohnung zu tragbaren Bedingungen finden können; (…) 4 Aus den Sozialzielen können keine unmittelbaren Ansprüche auf staatliche Leistungen abgeleitet werden.“

Das Grundrecht auf Wohnen muss aber, wie z.B. in einzelnen deutschen Bundesländern, explizit und einklagbar in der Verfassung stehen.

WOHNEN – keine Selbstverständlichkeit

Die Leerwohnungsquote lag in Basel-Stadt am 1. Juni 2015 bei 0.3 %. Bereits bei einem Prozent spricht man von Wohnungsnot.

Die Anzahl der beim Schwarzen Peter – Verein für Gassenarbeit angemeldeten Wohnungslosen steigt seit Jahren linear. Im April 2016 waren es erstmals über 400 Menschen!
Dies ist nur die Spitze des Eisbergs. Viele Menschen wohnen zu teuer, haben zu kleine oder hygienisch unzumutbare Wohnungen, oder sind von Massenkündigungen wegen Sanierungen bedroht.

WOHNUNGSNOT – wer ist betroffen

Leider nimmt die Zahl der Menschen, die wohnungslos sind, stetig zu. Auffallend ist, dass mittlerweile alle Altersgruppen ähnlich stark betroffen sind. Weiterhin stammt der grösste Teil der Wohnungslosen aus bis vor kurzem eher „normalen“ Verhältnissen und ist zum Beispiel durch Trennung, Arbeitsplatzverlust oder längere Krankheit in eine Spirale von Armut, Schulden und Wohnungskündigung geraten. Besonders betroffen sind Alleinstehende, Alleinerziehende, Grossfamilien aber auch ältere Menschen. Kurz gesagt, es betrifft „working poors“ und den unteren Mittelstand.
Es könnte also auch uns oder dich oder Sie treffen!

WOHNEN – was es in Basel braucht

Wir sind der Meinung, dass die Strategie des Kantons, sich auf gute Rahmenbedingungen für Investoren und Wohnbaugenossenschaften zu beschränken, kaum hilft. Gewinnorientierte Immobilienfirmen werden auch in Zukunft Rosinen picken, so lange es keine Zugangsquoten für sozial Benachteiligte gibt. Für Anteilsscheine für Genossenschaften fehlt sehr vielen das Kapital. Und den sozialen Wohnungsbau ausschliesslich den gemeinnützigen Stiftungen zu überlassen ist bequem und greift zu kurz.

Der Kanton steht in der Pflicht, der Wohnungsnot aktiv zu begegnen. Die Förderung der Genossenschaften gemäss Wohnraumfördergesetz genügt nicht. Der Kanton muss wieder selber sozialen Wohnungsbau betreiben oder in Auftrag geben. Genossenschaften oder BaurechtsnehmerInnen sollen einen Anteil ihrer Wohnungen an sozial Benachteiligte vermieten. Staatliche Notwohnungen für Familien mit Kindern und AsylbewerberInnen sowie eine Notschlafstelle reichen nicht aus. Dem Projekt Volta Ost, wo seit langem wieder der Staat günstigen Wohnraum erstellen will, müssen schnell weitere folgen.

Unsere Forderungen für Notmassnahmen finden sich in der am 11. November 2014 eingereichten Petition, welche bis Juni 2016 beantwortet werden muss: www.grosserrat.bs.ch/dokumente/100379/000000379289.pdf
Unter „einen ihrem Bedarf entsprechenden Wohnraum“ verstehen wir „Anzahl BewohnerInnen plus 1 Zimmer“, für Alleinstehende mindestens ein eigenes Zimmer mit Kochgelegenheit und eigener Nasszelle, ergänzt durch gemeinschaftlich genutzte Räume.

Was die „ finanzielle Leistungsfähigkeit“ angeht orientieren wir uns am Grundsatz, dass eine Wohnung nicht mehr als einen Drittel des Haushaltseinkommens kosten soll.

Netzwerk WOHNUNGSNOT – wer wir sind

Nach der Einreichung der Petition für Massnahmen gegen die Wohnungsnot mit rund 1‘500 Unterschriften im November 2014 haben sich verschiedene Institutionen aus den Bereichen Armutsbekämpfung, Schadensminderung und Selbsthilfe mit weiteren Gruppen, die zum Beispiel von Massenkündigung bedroht sind und mit anderweitig politisch aktiven Menschen zum Netzwerk Wohnungsnot zusammengeschlossen.

Weitere Informationen und Unterschriftenbogen: www.recht-auf-wohnen.ch
facebook: www.facebook.com/Recht-auf-Wohnen-Basel-942098212512454/
Spenden: Postfinance-Konto 61-769837-5, Recht auf Wohnen, 4057 Basel, IBAN CH54 0900 0000 6176 9837 5