Vernehmlassungsantwort Pflichtlektionen: Überstundenkrise nicht auf dem Rücken der Lehrpersonen lösen

Für BastA! steht fest, dass Vertretungslektionen keineswegs geringer zu vergüten sind, als geplante Lektionen. Die Begründung, die zusätzliche Elternarbeit, für die 15% veranschlagt sind, stimmen schlichtweg nicht. Elternarbeit und Arbeiten ausserhalb der Lektionen machen zwar einen grossen Anteil aus, der die veranschlagten 15% übersteigt, aber da die meisten Vertretungen innerhalb eines Teams organisiert werden, werden sie gleichwohl geleistet. In anderen Fällen müssen sich die Lehrer*innen zügig in die Herausforderung einer neuen Schulklasse einarbeiten, was einen zusätzlichen inhaltlichen Aufwand und weitere Schwierigkeiten beinhaltet. Vertretungslektionen sollten daher mit mindestens 100% des üblichen Lohns vergütet werden. «Ein verantwortungsbewusster Umgang mit der Bildung unserer Kinder braucht einen verantwortungsbewussten Umgang mit der Belastungssituation des Lehrpersonals», erklärt Heidi Mück, Grossrätin von BastA! und BKK-Mitglied.
Ein «ererbtes» Problem
Die Überstundensituation der Lehrpersonen im Kanton Basel-Stadt hat eine lange Geschichte. Mittlerweile haben sich Departementsschulden von über 50 Mio. Franken gegenüber den Lehrpersonen angestaut. Mit den betroffenen Lehrpersonen ist nun ein einvernehmlicher Weg zum Abbau zu finden.
Grundsätzlich zeigt die Vernehmlassung den Willen der Departementsleitung, das lange verschleppte Problem anzugehen, das darf jedoch nicht zu Lasten der Gesundheit und des Freizeitausgleichs der Lehrpersonen passieren. Der Überstundensaldo zeigt den Lehrer*innenmangel klar. Wenn wir die integrative Schule und auch einen Abbau der Überstundenproblematik wollen, müssen die Arbeitsbedingungen der Lehrpersonen verbessert werden, nicht verschlechtert.