Stellungnahme zum Teilrichtplan Energie

BastA! begrüsst die Ausarbeitung des Teilrichtplans Energie und die grundsätzliche Stossrichtung, die Wärmeversorgung vermehrt CO2-neutral und erneuerbar zu gestalten. Die Ziele und der daraus abgeleitete Absenkpfad für fossile Energiequellen entspricht jedoch nicht dem heute Notwendigen: Um die Klimaerhitzung unter 1.5° zu halten und damit mit grosser Wahrscheinlichkeit das Erreichen von unumkehrbaren Kipppunkten und einer unberechenbaren Klimakrise zu verhindern, muss Basel-Stadt unter Berücksichtigung von globalen Gerechtigkeitsansprüchen bis 2030 netto Null Treibhausgas-Ausstoss erreichen.

Nur wenn eine wohlhabende Stadt wie Basel vorbildlich vorangeht lässt sich klimaverantwortliches Verhalten auch von anderen, weniger privilegierten Regionen der Welt fordern. Das verlangt auch das Paris-Abkommen und der vom Grossen Rat beschlossene Klimanotstand.

Seit dem 28.8.2019 ist auch das Schweizweite Klimaziel des Bundesrats als «Netto-Null Emissionen 2050» formuliert. Eine Änderung der gesetzlichen Grundlage ist absehbar – national wie insbesondere auch kantonal. Daher ist keine Zeit zu verlieren und der Teilrichtplan muss dem Rechnung tragen. Die Dringlichkeit des Klimawandels ist in diesem Sommer mal wieder mal evident geworden und wird in der Bevölkerung zunehmend thematisiert. Die aktuelle Dringlichkeit ist das Resultat jahrelang verfehlter Klimapolitik, die das Problem nicht angegangen ist. Je länger man zuwartet und je später man handelt, desto teurer werden die Massnahmen, um die Ziele noch zu erreichen. Der vorliegende Teilrichtplan wird der gebotenen Dringlichkeit nicht gerecht und muss angepasst werden.

Der Wärmebedarf ist mit zertifizierten erneuerbaren und CO2-freien Energiequellen aus der Schweiz zu decken, da sich die Schweiz und Basel-Stadt sich nicht darauf verlassen können, in der Summe CO2-neutrale und erneuerbare Energie importieren zu können, da sich die anderen europäischen Länder derselben Herausforderung stellen müssen. Die Schweiz und Basel-Stadt sind jedoch ins europäische Strom- und Gasnetz eingebunden, welches gewisse saisonale Schwankungen oder solche im Tagesverlauf abfedern kann. Im zeitlichen Mittel müssen jedoch bis 2030 netto Null Treibhausemissionen erreicht werden.

Der Teilrichtplan trägt den Titel «Energie», dies sollte sich jedoch auf alle Sektoren wie Gebäude, Industrie und Verkehr beziehen, da diese gekoppelt sind und in Zukunft nur miteinander behandelt werden können.  Es sind daher auch die Mobilität inkl. Flugverkehr und die Stromversorgung zu berücksichtigen. Es braucht eine Gesamtstrategie, welche berücksichtigt, dass nicht nur die Wärmeversorgung in Zukunft zu einem wesentlichen Teil elektrifiziert werden soll, sondern auch der Verkehr (über E-Mobilität und ÖV-Ausbau) und auch weitere Anwendungen. Es ist aufzuzeigen, wie sich der Stromverbrauch mit der Umsetzung des Teilrichtplans Energie und der damit verbundenen Wärmestrategie verändern wird, wie sich die Produktion erneuerbaren Stroms entwickelt und welche Konsequenzen daraus für andere Sektoren entstehen. So sollte eine konkrete Prognose des Stromverbrauchs für die nächsten Jahre (nach Aktualisierung auf ehrgeizigere Klimaziele) erstellt werden und als Grundlage dienen für weiter Infrastrukturmassnahmen. So ist anzunehmen das der Verbrauch an Strom sogar zunimmt, wenn z. B. Wärmepumpen und E-Mobilität ausgebaut werden. Die Kapazität der Stromversorgung zur Gewährleistung einer ausgebauten E-Mobilität ist zu untersuchen. Eventuell notwendiger Förderungsbedarf für lokale Installationen ist auszuweisen.

Um eine Versorgung mit erneuerbaren Energien zu allen Zeiten zu gewährleiten, muss auch die Energiespeicherung berücksichtigt werden (Tagespeicher und saisonaler Speicher). Der Kanton Basel-Stadt sollte hier als Vorreiter agieren und auch Konzepte zur Speicherung vorsehen. Nur so kann eine konsequente netto Null Strategie implementiert werden.

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