Repression gegen linke Aktivist*innen - Anfrage soll Klarheit schaffen

Im Rahmen einer bewilligten(!) Demonstration vor einem Monat gegen die Militäroffensive des türkischen AKP-Regimes auf die Bevölkerung der Region Afrin wurden mindestens 10 Demonstrant*innen von der Polizei auf den Polizeiposten gebracht und für mehrere Stunden festgehalten. Zum Teil wurden sie mit Kabelbindern gefesselt und mussten sich nackt ausziehen. Das Verhalten der Polizei wurde von Demonstrationsteilnehmenden als repressiv und unverhältnismässig beurteilt. Die Polizei behinderte gezielt die Ausübung des verfassungsmässigen Grundrechts der Demonstrationsfreiheit (Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit ) ohne dafür eine nachvollziehbare Erklärung abzugeben. Zudem versuchte die Polizei, die Bewegung zu spalten, indem sie gegenüber nicht-kurdischen Demonstrant*innen faktenwidrig behauptete, die Kurd*innen würden sie nicht an der Demo wollen.
«Anstatt deeskalierend zu wirken, brachte die Polizei mit dem unverhältnismässigen und repressiven Vorgehen gegen Teilnehmende der bewilligten Demonstration die Situation beinahe zum Eskalieren,» schildert Tonja Zürcher, BastA!-Co-Präsidentin und Grossrätin, ihre Wahrnehmung vom 3. Februar. Sie befürchtet, dass die aktuelle Zunahme von Repression gegen linke Aktivist*innen einer neuen Strategie der Basler Polizei entspricht, die auf die Einschüchterung linker Bewegungen abzielt und die Äusserungs- und Demonstrationsfreiheit beschränkt.
Tonja Zürcher stellt dem Regierungsrat deshalb in einer schriftlichen Anfrage eine Reihe kritischer Fragen. Eine Auswahl davon:
- Gehört es zum üblichen Vorgehen, dass im Rahmen von (bewilligten) Demonstrationen Personenkontrollen durchgeführt werden und Teilnehmende auf den Polizeiposten mitgenommen, gefesselt und bis nach Demo-Ende festgehalten werden?
- Hängt das (über-)harte Vorgehen der Polizei im Rahmen der Demonstration vom 3. Februar 2018 mit der kürzlich vom Nachrichtendienst des Bundes geäusserten Angst der Solidarisierung von linken Aktivist*innen mit Kurd*innen zusammen?
- Gibt es einen Zusammenhang zwischen dem repressiven Vorgehen an der Demonstration vom 3. Februar und der Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung von Gegenständen in Räumen des Revolutionäre Aufbaus am 1. März?
- Welche Richtlinien oder Anweisungen gibt es bei Kundgebungen zur Einschätzung der Verhältnismässigkeit von Interventionen wie insbesondere das Festhalten von Demonstrant*innen auf dem Polizeiposten oder der Einsatz von Gummigeschossen oder anderen Einsatzmitteln?
- Verfolgt die Polizei der Zunahme der Repression gegen linke Aktivist*innen eine bestimmte Strategie?
- Beabsichtigt der Regierungsrat eine unabhängige Beschwerdestelle einzurichten, damit fehlerhaftes Verhalten der Polizei nicht bei dieser selbst reklamiert werden muss?