Petition Zonenplanrevision

Die Bevölkerung soll bei der Zonenplanrevision mitreden dürfen!

Der Zonenplan regelt, in welchen Gebieten in der Stadt wie hoch und wie dicht gebaut werden kann und wie viel Frei- und Grünraum um die Häuser herum unbebaut bleiben muss. Er wird ständig aktualisiert und alle 15 bis 25 Jahre revidiert.

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Mit der aktuell laufenden Zonenplanrevision sollen in verschiedenen Quartieren höhere Gebäudehöhen und teilweise auch kleinere Grün- und Freiflächen ermöglicht werden. Solche «Aufzonungen» sind in den Gebieten Lehenmatt, Wittlingerstrasse, Grienstrasse, Kayserbergerstrasse vorgesehen, sowie an den Achsen Spalenring, St. Alban Anlage/Nauenstrasse, Kleinhüningeranlage und bei der Umrahmung Landhof – meist Gebiete mit günstigem Wohnraum. Erlaubt werden sollen dort ein bis zwei Geschosse mehr als heute.

Aufzonungen sind kein harmloser Prozess, denn sie sollen primär über Abriss und Neubau erfolgen. Das steht sogar im offiziellen Bericht zur Zonenplanung. Die heutigen Bewohner*innen werden zwangsläufig ihr Zuhause verlieren.

Schon heute ist die Situation auf dem Basler Wohnungsmarkt angespannt. Mit aktuell 0,4% Leerstandsquote herrscht Wohnungsnot. Massenkündigungen aufgrund von Luxus-Sanierungen nehmen zu, zahlbarer Wohnraum verschwindet. Wer eine zahlbare Wohnung verliert, hat grosse Mühe, wieder etwas Zahlbares zu finden. Finanzschwache Einwohner*innen aber auch Leute mit durchschnittlichem Einkommen müssen befürchten, dass sie bald keinen Platz mehr in Basel haben.

Die Stadt verändert sich, ganze Quartiere sollen aufgewertet werden. Gentrifizierung ist der Name dieses Prozesses und die geplante Zonenplanrevision ist ein Teil davon.

Dieser Prozess findet praktisch ohne Beteiligungsmöglichkeit der Bevölkerung statt. Mit einer Medienmitteilung wurde am 23. Mai 2017 auf diesen Prozess aufmerksam gemacht und es wurde im Juni in Grossbasel-Ost, Grossbasel-West und Kleinbasel je eine Informationsveranstaltung organisiert. Bis dahin wusste die Bevölkerung nichts über den Stand des Planungsprozesses und ob ihre Quartiere überhaupt von Aufzonungen betroffen sein würden. Nur der kleine Kreis der Einspracheberechtigten darf „Mitwirken“ respektive eine Einsprache deponieren.

Dies widerspricht dem verfassungsmässig garantierten Recht der Quartierbevölkerung auf Mitwirkung. §55 der Kantonsverfassung „Quartiere“ lautet: „Der Staat bezieht die Quartierbevölkerung in seine Meinungs- und Willensbildung ein, sofern ihre Belange besonders betroffen sind.“ Die Zonenplanrevision mit ihren geplanten Aufzonungen und den zu befürchtenden Verdrängungen betrifft die Quartierbevölkerung stark. Deshalb wollen wir mitreden und gehört werden!

Aus diesem Grund fordern die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner dieser Petition:

  • Den sofortigen Abbruch der Zonenplanrevision und eine Neuauflage mit einem angemessenen Mitwirkungsverfahren das ermöglicht, dass die Ängste und Bedenken der Bevölkerung während der Planungsarbeit eingebracht und berücksichtigt werden können.