Nicht nur über Trump reden: Auch Basel verletzt Menschenrechte in der Administrativhaft

Das Vorstosspaket von BastA! rüttelt nicht an den Grundfesten der schweizerischen Migrationspolitik, rückt aber die Verletzlichkeit der Menschen in Verwaltungshaft ins Zentrum und fordert ein, was internationale Menschenrechtsstandards bereits festgelegt haben. Die Forderungen reichen vom Verbot der Inhaftierung Minderjähriger über Zugang zu Rechtsvertretung bis hin zu Prävention von Suizidversuchen und einer transparenten Dokumentation von kurzfristigen Festhaltungen.
1. Keine Haft für Kinder – nie und nirgendwo
Minderjährige dürfen in der Schweiz rein aufgrund ihres Aufenthaltsstatus inhaftiert werden. Das ist ein klarer Verstoss gegen Art. 37 der UNO-Kinderrechtskonvention. «Kinder gehören in Schutzräume, nicht hinter Gitter», erklärt Heidi Mück, Grossrätin BastA!. Genf und Neuenburg haben solche Inhaftierungen bereits verboten. Es wird Zeit, dass Basel-Stadt nachzieht.
2. Unentgeltliche Rechtsvertretung ab 10 Hafttagen
Administrativhaft ist keine Strafhaft. Dennoch können Menschen ohne geregelten Aufenthalt wochenlang ohne Anspruch auf Rechtsvertretung festgehalten werden. Fehlende Mittel, Sprachbarrieren und die Komplexität der Verfahren führen dazu, dass Menschen ihre Rechte faktisch nicht wahrnehmen können. «Haft ist der schwerste Eingriff in die persönliche Freiheit. Niemand darf in einem derartig einschneidenden Verfahren schutzlos bleiben», erklärt Nicola Goepfert, Grossrat BastA!
3. Internetzugang für administrativ Inhaftierte
Im Gefängnis Bässlergut stehen Inhaftierten in Administrativhaft derzeit nur wenige Stunden Internet pro Woche zur Verfügung. Das ist zu wenig, um Rechtsmittel zu prüfen, Kontakt zu Anwält:innen aufzubauen oder sich über die Situation ins Ausschaffungsland zu informieren. «Menschenrechte enden nicht an der Gefängnismauer. Die digitale Isolation ist ein schwerer Eingriff gegen das Recht auf Informationsfreiheit. Während andere Kantone längst adäquate Lösungen geschaffen haben, erkennt Basel nicht mal das Problem», erklärt Franziska Stier, Grossrätin BastA!
4. Prävention von Suizidversuchen und psychischen Krisen
Mehrere Hungerstreiks und Suizidversuche im Bässlergut verdeutlichen die psychischen Belastungen der Administrativhaft. Geflüchtete werden ohne strafrechtliche Grundlage in ein System gezwungen, das sie faktisch wie Strafgefangene behandelt.
Administrativhaft ist für Betroffene ein emotionaler Ausnahmezustand: Angst, Ungewissheit, Ohnmacht. Basel-Stadt braucht dringend psychologische Begleitung und Angebote, die Menschen in dieser Ausnahmesituation stabilisieren und Perspektiven aufbauen. «Mit unserer humanistischen Tradition müssten wir die Administrativhaft gänzlich infrage stellen. Das mindeste ist jedoch, dass wir dafür sorgen, dass keine Person trotz der Umstände so verzweifelt, dass sie keinen Ausweg mehr sieht. Wir brauchen ein System das vulnerable Gruppen schützt und nicht zerbricht», erklärt Oliver Bolliger, Grossrat und Präsident BastA!.
5. Transparente Dokumentation kurzfristiger Festhaltungen
«Kurzfristige Festhaltungen sind Freiheitsentzug – oft überraschend, meist willkürlich empfunden und immer belastend», erklärt Brigitta Gerber, Grossrätin BastA!. Basel-Stadt ist schweizweit Spitzenreiter bei kurzfristigen Festhaltungen.[1] Fast die Hälfte aller schweizweit dokumentierten Fälle der Jahre 2022–2024 fand hier statt. Dennoch fehlen klare Statistiken, Kriterien und eine systematische Überprüfung, die garantiert, dass hier verhältnismässig gehandelt wird. «Wer Menschen einsperrt, muss dies transparent begründen, verhältnismässig anwenden und überprüfbar tun – alles andere widerspricht rechtsstaatlichen Standards», so Gerber weiter.
[1] Quelle: Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht. Weiter Kennzahlen: https://beobachtungsstelle.ch/news/weggesperrt-die-auslaenderrechtliche-haft-in-der-schweiz/


