Missbrauch von Zwischennutzung Einhalt gebieten

Am Dienstag, den 12. September wurde bekannt, dass die Mieter*innen des Häuserensembles an der Mattenstrasse einem Zwischennutzungsprojekt weichen sollen. Nachdem das Neubaugesuch abgelehnt wurde, ist dieses Vorgehen mehr als stossend.

Zwischennutzungen, die der Bevölkerung dienen und einen gemeinnützigen Anspruch haben, können das städtische Leben bereichern. Mehr und mehr breitet sich jedoch der Trend aus, aus zeitlich befristeten Brachen Profit zu schlagen und den Mieter*innenschutz auszuhöhlen. Diesem Trend steht BastA! kritisch gegenüber und wurde durch die Annahme der 4 Mietschutzinitiativen vom 10. Juni 2018 von der Bevölkerung bestärkt.

Im Fall der Mattenstrasse heisst es einmal mehr, dass das Mietrecht durch eine Zwischennutzung umgangen werden soll. „Das ist Missbrauch einer an sich guten Idee“, erklärt Heidi Mück und schlussfolgert: „Solchem Missbrauch von Zwischennutzungen muss Einhalt geboten werden.“

Eigentum verpflichtet
 

„Zwischennutzungen sind nicht dazu da Mieterinnen und Mieter aus bestehendem Wohnraum zu verdrängen“, fasst Tonja Zürcher zusammen. „Wohnraum ist nicht nur Anlagekapital, sondern vor allem Lebensraum und damit Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge!“, so Zürcher weiter.