Interpellation betreffend Gesundheitsschutz der Bewohnenden des Bundesasyl- zentrums Basel

Ab Ende Juli/Anfang August 2021 informierte das Gesundheitsdepartement in seinen Medienmitteilungen „Coronavirus-Bulletin“ wiederholt, dass sich viele Bewohnende des Bundesasylzentrums (BAZ) Basel, mit Corona angesteckt haben und dass deshalb Quarantäne- und Isolationsmassnahmen vollzogen werden.

Von im Asylbereich engagierten Anwält*innen wurde die Interpellantin informiert, dass es sehr schwierig sei, Informationen über die Gründe für diese hohe Infektionsrate, die konkrete Ausgestaltung der Quarantäne/Isolation und die Unterstützungsangebote für die Betroffenen zu erhalten.
Die Interpellantin hat daraufhin verschiedene Fragen an das Gesundheitsdepartement BS und an das Staatssekretariat für Migration (SEM) gestellt. Die Antworten kamen vom SEM „in Absprache mit dem Gesundheitsdepartement des Kantons Basel-Stadt“ und liessen das Bild entstehen, dass im BAZ alles auf gutem Weg und unter Kontrolle sei. So wurde zum Beispiel betont, dass das Vorgehen des SEM und der Betreuungsdienstleistenden des BAZ bezüglich der Quarantäne- oder Isolationsmassnahmen „mittlerweile etabliert“ sei und „von der überwiegenden Mehrheit der Asylsuchenden unterstützt und auch geschätzt“ werde. „Schwierig“ sei nur „der Umgang mit Asylsuchenden, welche eine Drogen-, Medikamenten und/oder Alkoholabhängigkeit aufweisen“.

In der Zwischenzeit konnte die Interpellantin mit Hilfe von solidarischen Organisationen Kontakt mit Bewohnenden des BAZ aufnehmen. Deren Aussagen stimmten mit den Aussagen des SEM überhaupt nicht überein. Die Menschen im BAZ äusserten grosse Angst, sich mit COVID anzustecken. Sie erzählten, dass sie sich stundenlang mit positiv getesteten Personen im gleichen Raum aufhalten mussten und dass sie die Quarantäne in 8er bis 10er-Zimmern durchleben mussten. Dies offenbar aus Kapazitätsgründen: Die Bewohnenden berichteten, dass die Betreuungspersonen des BAZ ihnen die Begründung gaben, dass es zu wenig Platz hätte, für eine bessere Umsetzung der Quarantäne und Isolation.

Das BAZ befindet sich auf Basler Kantonsgebiet und die Bewohnenden halten sich in Basel auf, wenn sie nicht unter Quarantäne oder in Isolation sind. Die Verantwortung für den Schutz der Bewohnenden des BAZ vor einer Ansteckung mit Corona liegt somit auch beim Kanton, auch wenn das SEM Betreiber der Bundesasylzentren ist.

Das Gesundheitsdepartement BS hat sich jedoch (ausser in den oben erwähnten Medienmitteilungen) nicht zu den Umständen des Corona Ausbruchs im BAZ und auch nicht zur von den Bewohnenden des BAZ angebrachten Kritik geäussert, deshalb bittet die Interpellantin den Regierungsrat auf diesem Weg um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie nimmt der Kanton seine Verantwortung für die Gesundheit und das psychische Wohlergehen der Bewohnenden des BAZ wahr?
  2. Wie ist es nach Meinung des Kantons zu erklären, dass das SEM – über 1 ½ Jahre nach Ausbruch der Pandemie über zu wenig räumliche und personelle Kapazitäten verfügt, um adäquat und menschenwürdig auf das Auftreten eines Infektionsherdes im BAZ zu reagieren?
  3. Ist der Kanton bereit, sich beim SEM dafür einzusetzen, dass das BAZ auf künftige Ausbrüche der Infektion besser vorbereitet ist und es für die Bewohnenden sichere Abläufe, adäquate Informationskanäle und insbesondere auch psychologische Unterstützung gibt?
  4. Ist der Kanton bereit, das SEM auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten zu unterstützen, damit das BAZ bei einem allfälligen weiteren Ausbruch der Krankheit genügend Platz für die sichere und menschenwürdige Unterbringung der Bewohnenden hat, die in Quarantäne oder Isolation müssen?

Heidi Mück