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Pressekonferenz: Widersprüchlicher Umgang mit Corona im Bundesasylzentrum Basel
Widersprüchliche Informationen rund um das BAZ
Mit Besorgnis und Bestürzung haben wir über die Medienmitteilung des Gesundheitsdepartements BS erfahren, dass sich viele Bewohnende des Bundesasylzentrums (BAZ) Basel, mit Corona angesteckt haben und dass deshalb Quarantäne und Isolationsmassnahmen vollzogen wurden. Von einer Rechtsberaterin von AsyLex wurden wir darauf aufmerksam gemacht, dass es für sie sehr schwierig ist, Informationen über die Gründe für diese Massnahmen, die konkrete Ausgestaltung der Quarantäne/Isolation und die Unterstützungsangebote für die Betroffenen zu erhalten.
Zusammen mit Raffaela Hanauer habe ich deshalb in unserer Funktion als Partei-Co-Präsidentinnen der GRÜNEN BS und der BastA! sowohl dem SEM, als auch den Basler Gesundheitsbehörden (Kantonsarzt Dr. Steffen, Regierungsrat Engelberger) am 3. August per Mail entsprechende Fragen gestellt , die am 6. August vom Leiter des Stabsbereichs Information und Kommunikation des SEM in Absprache mit dem Gesundheitsdepartement BS beantwortet wurden.
Die Antworten liessen das Bild entstehen, dass im BAZ alles auf gutem Weg und unter Kontrolle sei. So wurde zum Beispiel betont, dass das Vorgehen des SEM und der Betreuungsdienstleistenden des BAZ bezüglich der Quarantäne- oder Isolationsmassnahmen „mittlerweile etabliert“ sei und „von der überwiegenden Mehrheit der Asylsuchenden unterstützt und auch geschätzt“ werde. „Schwierig“ sei nur „der Umgang mit Asylsuchenden, welche eine Drogen-, Medikamenten und/oder Alkoholabhängigkeit aufweisen“.
Die Informationen, die wir von Asylex und auch direkt von den Bewohnenden des BAZ erhielten, stimmen mit diesem Bild überhaupt nicht überein. Die Menschen im BAZ hatten und haben grosse Angst, sich mit COVID anzustecken. Sie mussten sich stundenlang mit positiv getesteten Personen im gleichen Raum aufhalten. Die Quarantäne musste in 8er bis 10er-Zimmern durchlebt werden. Dies offenbar aus Kapazitätsgründen, also weil es zu wenig Platz im BAZ hat.
Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass für den Fall eines Ausbruchs von Corona im BAZ keine Ausweichmöglichkeiten organisiert wurden. Zeit genug hätte es doch gegeben! Das Beispiel anderer Institutionen (Bsp. Frauenhaus) zeigt, dass es durchaus möglich gewesen wäre, sich auf eine derartige Situation vorzubereiten.
Die Frage nach der psychologischen Unterstützung für die Bewohnenden des BAZ wurde auch auf nochmaliges Nachfragen nicht beantwortet.
Diese Frage ist für uns jedoch zentral, da das Gefühl des eingesperrt Seins, welches bei Quarantäne oder Isolation entsteht, für Menschen, die traumatische Fluchterlebnisse hinter sich haben, kaum auszuhalten ist und re-traumatisierend wirken kann.
Die Informationen, die wir direkt aus dem BAZ erhielten, liessen bei uns den Eindruck entstehen, es werde eine Strategie der „Durchseuchung“ verfolgt. Dieses Vorgehen weicht ab von der Strategie des Bundesrates für den Umgang mit Corona in der Schweiz.
Wir haben deshalb darum gebeten, das Schutzkonzept des SEMs zu erhalten. Diese einfache Bitte wurde vom SEM als Antrag gemäss Öffentlichkeitsprinzip bewertet und „den zuständigen Juristinnen und Juristen übergeben.“
Ähnlich wie bei den Vorkomnissen rund um die Gewalt von Securitas-Mitarbeitenden gegenüber Bewohnenden von Bundesasylzentren lässt die Informationspolitik des SEM sehr zu wünschen übrig und es entsteht der Eindruck, dass Fehler immer erst zugegeben werden, wenn es wirklich keine Möglichkeiten mehr gibt, sie abzustreiten.
Gemäss unseren Informationen ist zu befürchten, dass das SEM die Gesundheit der Bewohnenden des BAZ gefährdet.
Heidi Mück