Interpellation betreffend Auslagerung der Margarethenklinik

Die Schönheitsklinik des Universitätsspitals Basel (Margarethenklinik) wurde anfangs März 2025 in eine selbständige Tochtergesellschaft überführt. Die nun ausgelagerte Margarethenklinik ist seit 2019 spezialisiert auf ästhetische Medizin und stand vor einem Jahr wegen einer „Frühlingsaktion“ für eine Laserbehandlung der Vagina-Schleimhaut in der Kritik.

Als Begründung für die Auslagerung wird vom Universitätsspital Basel (USB) die Erweiterung der unternehmerischen Freiheit ins Feld geführt. Mitte März 2025 präsentierte sich die Margarethenklinik, sowohl auf Instagram als auch mit einer neuen Website, bereits in einem neuen Look. Die neue Ausrichtung ist offensichtlich. Anstatt ein medizinisches Angebot für Krankenversicherte zu leisten, wird auf die Zielgruppe von finanzstarken Selbstzahlenden im Bereich der Schönheitsmedizin fokussiert.

Die Tatsache, dass das Universitätsspital Basel eine ihrer Kliniken auslagert, um mehr unternehmerische Freiheiten zu erlangen ist je nach Betätigungsfeld durchaus problematisch. Im Unterschied zu einer privaten Klinik ist eine selbständige Tochtergesellschaft weiterhin Teil des USB und wird als solche in der Öffentlichkeit auch so wahrgenommen.

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt als Eigner des Universitätsspital Basel muss somit ein Interesse haben, dass das USB in seinen Tätigkeitsfeldern und in seinem Öffentlichkeitsauftritt dem Anspruch einer Universitätsklinik gerecht wird.

Bezugnehmend auf die geschilderten Problemstellungen, bitte ich die Regierung um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Hatte der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Kenntnis von der Überführung in eine selbständige Tochtergesellschaft bzw. wurde er als Eigner des USB diesbezüglich konsultiert und hat er diese befürwortet?
  2. Welche Vorteile für das USB sieht der Regierungsrat mit der Auslagerung der Margarethenklinik und der Erweiterung der unternehmerischen Freiheiten?
  3. Bestehen für den Regierungsrat Grenzen in der Interpretation dieser Freiheiten? Müssen neue medizinische Eingriffe und Behandlungstechniken begründet und bewilligt werden, so dass unnötige nicht medizinisch indizierte Eingriffe aufgrund Schönheitstrends verhindert werden können? Falls ja von welchem Gremium?
  4. Welche Auswirkungen hat die Auslagerung der Margarethenklinik auf das Personal?
  5. Teilt der Regierungsrat die Meinung, dass auch zukünftig die Margarethenklinik auf Werbekampagnen für nicht medizinisch indizierte Schönheitsbehandlungen à la „Frühlingaktion für Laserbehandlungen“ verzichten muss?
  6. Hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Kenntnis von weiteren geplanten Auslagerungen von Seiten des Universitätsspitals Basel? Steht beispielsweise die Dialysestation in Reinach vor einer Auslagerung?

Oliver Bolliger