Interpellation Beatrice Messerli «Rechtsextremismus und die Ahndung antisemitischer Aussagen»

In den letzten Monaten und Jahren haben sich rechtextreme Anschläge gehäuft, insbesondere auch in unserem Nachbarland Deutschland. Rechtsextremismus ist lange Zeit verharmlost worden und wird es immer noch. Immer wieder wird rechte Gewalt verharmlost und gegen links ermittelt. Wie gefährlich dies sein kann, zeigen verschiedene Artikel und Recherchen aus Deutschland, wo es immer offensichtlicher wird, dass die Gewalt von rechts zu lange ignoriert wurde. Die Anschläge der letzten Monate zeigen dies sehr deutlich.

Aber auch in der Schweiz werden Aussagen, Pamphlete und Solidaritätsbekundungen zu rechtextremistischen Gruppierungen nicht besonders ernst genommen und nicht immer von Amtes wegen geahndet. Ob dahinter wirklich immer nur die Überlastung der ermittelnden Behörde steht, sei dahingestellt. Es stellen sich Fragen, die beantwortet werden müssen, denn trotz Rassismusgesetz und dem Verstoss gegen dasselbe, ist ein Verfahren gegen einen Täter eingestellt worden, wie dies dem Tagesanzeiger vom 6.12.2019 (https://m.tagesanzeiger.ch/articles/15982157) zu entnehmen ist. Es wurde ein Strafverfahren wegen antisemitischer Rassendiskriminierung von der Basler Staatsanwaltschaft eingestellt, da dies "nicht prioritär" und die Staatsanwaltschaft überlastet sei. Da bleiben Fragen offen, handelt es sich doch beim Verfahren um einen bekannten und bekennenden Anhänger nationalsozialistischer Ideen.

Ich bitte die Regierung deshalb die folgenden Fragen zu beantworten.

  • Wie kann antisemitische Rassendiskriminierung in Zeiten von antisemitischen Anschlägen nicht prioritär sein?
  • Wieso werden gleichzeitig sehr viele Ressourcen für ein Verfahren gegen Demonstrant*innen im Zuge der Demonstration "Basel Nazifrei" vom November 2018 aufgewendet?
  • Erhält hier ein bekannter Verfechter von nationalsozialistischen Ideen und deutlich antisemitischen Aussagen eine Sonderbehandlung?

Gerade in Hinblick auf die weltweit zunehmenden antisemitischen Angriffe der letzten Zeit scheint es besonders wichtig, dass der Staat ein besonderes Auge auf bewaffnete und gewaltverherrlichende Anhänger von nationalsozialistischem Gedankengut haben sollte: Es ist im öffentlichen Interesse, dass die Bevölkerung von solchen Personen geschützt wird und der Staat dazu sorgt, dass ihnen der Zugriff auf Waffen erschwert oder gänzlich untersagt wird.

  • Wie geht die Staatsanwaltschaft damit um, wenn rechtsextreme Personen öffentlich dazu aufrufen, sich zu bewaffnen?
  • Wie sieht es die Staatsanwaltschaft, dass bekannte Rechtsextremisten über einen Waffenschein und Waffen verfügen?
  • Hat die Staatsanwaltschaft Kenntnis über die Anzahl und Art der Waffen, welche in Besitz von Rechtsextremisten sind? Hat die Staatsanwaltschaft diesbezüglich schon Abklärungen getroffen?
  • Falls ja, welche? Falls nein, wird die Stawa in Zukunft etwas unternehmen und die Situation genauer untersuchen?