Grossrat: Basel-Stadt setzt menschenrechtliche Standards in der Administrativhaft

Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt hat heute die von BastA! eingereichten Anzüge zu Grund- und Menschenrechten in Administrativhaft angenommen und vergangene Woche einer Erstüberweisung der Motionen zugestimmt. Damit anerkennt das Parlament den dringenden Handlungsbedarf im Umgang mit Menschen in ausländerrechtlicher Administrativhaft und setzt ein klares Zeichen für menschenrechtliche Mindeststandards.

Die Vorstösse wurden am 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte, eingereicht und zielen darauf ab, gravierende Lücken im kantonalen Umgang mit Administrativhaft zu schliessen. Sie rütteln nicht an den Grundfesten der schweizerischen Migrationspolitik, nehmen aber die Verletzlichkeit der betroffenen Menschen in den Blick und fordern ein, was internationale Menschenrechtsstandards längst festhalten.

«Dass der Grosse Rat heute bereit ist, hinzusehen und zu handeln, ist ein wichtiger Schritt – und ein Zeichen dafür, dass BastA! wirkt und Veränderungen anstösst», erklärt Nicola Goepfert, Fraktionspräsident BastA!

Keine Haft für Kinder – Basel-Stadt zieht nach

Mit der Annahme des Vorstosses zur Beendigung der Inhaftierung Minderjähriger setzt Basel-Stadt ein klares Signal. Als erster Kanton in der Deutschschweiz setzt er die UNO-Kinderrechtskonvention an diesem Punkt um, denn die Inhaftierung von Kindern allein aufgrund ihres Aufenthaltsstatus widerspricht ihr. «Kinder gehören in Schutzräume, nicht hinter Gitter», betont Heidi Mück, Grossrätin BastA!.

Rechtsvertretung ab 10 Hafttagen

Administrativhaft ist keine Strafhaft, greift aber massiv in die persönliche Freiheit ein. Künftig soll der Zugang zu unentgeltlicher Rechtsvertretung ab dem zehnten Hafttag gewährleistet werden. «Niemand darf in einem derart einschneidenden Verfahren faktisch schutzlos bleiben», sagt Nicola Goepfert, Grossrat BastA!.

Digitale Teilhabe ist ein Menschenrecht

Der Grosse Rat anerkennt mit der Annahme des Vorstosses zum Internetzugang, dass digitale Isolation einen schweren Eingriff in Grundrechte darstellt. «Ohne angemessenen Internetzugang bleiben Grundrechte wie Informationsfreiheit oder wirksame Rechtsvertretung leere Versprechen», so Franziska Stier. Basel-Stadt ist nun gefordert, zeitgemässe Lösungen umzusetzen.

Schutz vor psychischen Krisen und Suizidversuchen

Hungerstreiks und Suizidversuche im Bässlergut haben die massiven psychischen Belastungen der Administrativhaft deutlich gemacht. Die angenommenen Vorstösse verlangen Prävention, psychologische Begleitung und Strukturen, die Menschen in existenziellen Ausnahmesituationen auffangen. «Das Mindeste ist, dass niemand an diesem System zerbricht», erklärt Oliver Bolliger, Grossrat und Präsident BastA!.

Transparenz bei kurzfristigen Festhaltungen

Basel-Stadt ist schweizweit Spitzenreiter bei kurzfristigen Festhaltungen – bislang jedoch ohne ausreichende Transparenz und systematische Kontrolle. Der Grosse Rat verlangt nun eine klare Dokumentation, überprüfbare Kriterien und statistische Auswertungen. «Freiheitsentzug muss begründet, verhältnismässig und überprüfbar sein – alles andere widerspricht rechtsstaatlichen Standards», sagt Brigitta Gerber, Grossrätin BastA!.

BastA! begrüsst, dass der Grosse Rat den menschenrechtlichen Handlungsbedarf anerkennt und Verantwortung übernimmt. «Diese Entscheide lösen nicht alle Probleme der Administrativhaft», so Stier. «Aber sie zeigen: Veränderung ist möglich – wenn man hinsieht und handelt.»