Fünf Vorstösse für Menschenrechte

Im letzten BastA! Bulletin berichteten wir über eine Delegation im Gefängnis Bässlergut. In der Folge reichte BastA! zum Internationalen Tag der Menschenrechte ein umfassendes Vorstosspaket ein, das gravierende Lücken im Umgang mit Menschen in ausländerrechtlicher Administrativhaft im Kanton Basel-Stadt schliessen soll.

Das Vorstosspaket von BastA! rüttelt zwar nicht an den Grundfesten der schweizerischen Migrationspolitik, rückt aber die Verletzlichkeit der Menschen in Verwaltungshaft ins Zentrum und fordert ein, was internationale Menschenrechtsstandards bereits festgelegt haben. Die Forderungen reichen vom Verbot der Inhaftierung Minderjähriger über Zugang zu Rechtsvertretung bis hin zu Prävention von Suizidversuchen und einer transparenten Dokumentation von kurzfristigen Festhaltungen.

1. Keine Haft für Kinder – nie und nirgendwo

Minderjährige dürfen in der Schweiz rein aufgrund ihres Aufenthaltsstatus inhaftiert werden. Das ist ein klarer Verstoss gegen Art. 37 der UNO-Kinderrechtskonvention. Kinder gehören in Schutzräume, nicht hinter Gitter. Genf und Neuenburg haben solche Inhaftierungen bereits verboten. Es wird Zeit, dass Basel-Stadt nachzieht.

2. Unentgeltliche Rechts- vertretung ab 10 Hafttagen

Administrativhaft ist keine Strafhaft. Dennoch können Menschen ohne geregelten Aufenthalt wochenlang ohne Anspruch auf Rechtsvertretung festgehalten werden. Fehlende Mittel, Sprachbarrieren und die Komplexität der Verfahren führen dazu, dass Menschen ihre Rechte faktisch nicht wahrnehmen können. Dabei ist Haft der schwerste Eingriff in die persönliche Freiheit. Niemand darf in einem derartig einschneidenden Verfahren schutzlos bleiben.

3. Internetzugang für administrativ Inhaftierte

Im Gefängnis Bässlergut stehen Inhaftierten in Administrativhaft derzeit nur wenige Stunden Internet pro Woche zur Verfügung. Das ist zu wenig, um Rechtsmittel zu prüfen, Kontakt zu Anwält:innen aufzubauen oder sich über die Situation im Ausschaffungsland zu informieren. Während andere Kantone längst adäquate Lösungen für die Internetnutzung geschaffen haben, erkennt Basel nicht mal das Problem.

4. Prävention von Suizidversuchen und psychischen Krisen

Mehrere Hungerstreiks und Suizidversuche im Bässlergut verdeutlichen die psychischen Belastungen der Administrativhaft. Geflüchtete werden ohne strafrechtliche Grundlage in ein System gezwungen, das sie faktisch wie Strafgefangene behandelt.
Administrativhaft ist für Betroffene ein emotionaler Ausnahmezustand: Angst, Ungewissheit, Ohnmacht. Basel-Stadt braucht dringend psychologische Begleitung und Angebote, die Menschen in dieser Ausnahmesituation stabilisieren und Perspektiven aufbauen. 

5. Transparente Dokumentation kurzfristiger Festhaltungen

Kurzfristige Festhaltungen sind Freiheitsentzug – oft überraschend, meist willkürlich empfunden und immer belastend. Basel-Stadt ist schweizweit Spitzenreiter bei kurzfristigen Festhaltungen, zeigt die Analyse der Schweizerischen Beobachtunsstelle Asyl- und Ausländerrecht. Fast die Hälfte aller schweizweit dokumentierten Fälle der Jahre 2022–2024 fand hier statt. Dennoch fehlen klare Statistiken, Kriterien und eine systematische Überprüfung, die garantiert, dass hier verhältnismässig gehandelt wird.