Fehlende Therapieplätze für traumatisierte Gewaltopfer

Die Istanbul-Konvention verlangt aber auch, dass die Bedürfnisse und die Sicherheit der Opfer in den Vordergrund gestellt und dass spezialisierte Hilfseinrichtungen geschaffen werden, die medizinische Hilfe sowie psychologischen und rechtlichen Beistand für Opfer und ihre Kinder anbieten.
Häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt und Menschenhandel hinterlassen tiefe Spuren bei den Opfern. Häufig benötigen sie nach der ersten Krisenintervention und Hilfestellung eine länger dauernde ambulante Therapie. Hier sieht die Situation im Kanton Basel-Stadt leider nicht gut aus, denn es gibt sehr lange Wartefristen für ambulante Therapien.
Wenn traumatisierte Gewaltopfer zu lange auf eine ambulante Therapie warten müssen, kann dies verheerende Folgen auf ihre psychische und physische Gesundheit haben und zu höheren Folgekosten führen.
Gemäss Einschätzung der spezialisierten NGOs fehlen im Kanton Basel-Stadt ambulante Therapielätze und es scheint auch zu wenig spezialisierte Fachleute für die therapeutische Begleitung von traumatisierten Gewaltopfern zu geben.
Vor diesem Hintergrund erlaube ich mir, den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen zu bitten:
- Sind dem Regierungsrat bekannt, wie viele auf Gewaltopfer spezialisierte Therapeut*innen in Basel-Stadt (oder in der Region Basel?) tätig sind?
- Ist dem Regierungsrat die prekäre Situation in Bezug auf ambulante Therapieplätze für traumatisierte Gewaltopfer bekannt?
- Welche Möglichkeiten sieht der Regierungsrat, um diese Situation zu verbessern?
- Könnte zum Beispiel eine koordinierende Stelle im Gesundheitsdepartement Massnahmen zur Verbesserung der Situation in der ambulanten Versorgung von Gewaltopfern ausarbeiten?
- Welche Massnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung von Therapeut*innen kann der Regierungsrat in die Wege leiten, um den Mangel an ausgebildeten Fachkräften zu entschärfen?
Heidi Mück (73)