E-ID zum Zweiten – same same but different

Schon wieder eine E-ID-Abstimmung?
Ja, es gab schon 2021 eine Abstimmung zu einer E-ID, die damals auch im Sinne von BastA! deutlich abgelehnt wurde. Die aktuelle Vorlage wurde nun aber in wesentlichen Kritikpunkten angepasst, so wird die neue E-ID nicht mehr von privaten Firmen, sondern vom Bund ausgestellt.
Was ist überhaut eine E-ID?
Die E-ID ist eine digitale Version eines physischen Ausweises. Dabei können sich nicht nur Schweizer*innen eine E-ID ausstellen lassen, sondern auch Ausländer*innen, die in der Schweiz gemeldet sind. Der Hauptzweck der E-ID ist die Identifikation, d.h. die Bestätigung, dass eine Person wirklich diejenige ist, für die sie sich ausgibt.
Wie wird die E-ID umgesetzt?
Nach der Identifikation einer Person mit einem bestehenden Ausweis werden die E-ID und die damit verbundenen persönlichen Daten auf dem Handy gespeichert und bleiben an das Gerät gebunden. Wenn man es wechselt oder verliert muss die E-ID gesperrt und neu ausgestellt werden. Das stellt sicher, dass die digitale Identität nicht unbemerkt kopiert bzw. gestohlen werden kann.
Müssen dann alle eine E-ID haben?
Nein, die E-ID ist freiwillig und das Gesetz schreibt vor dass alle öffentlichen und privaten Stellen, bei welchen man sich mit der E-ID ausweisen kann, auch einen physischen Ausweis zur Identifikation akzeptieren müssen.
Offene technische Infrastruktur
Es gibt zwar im Gesetz eine Ausnahmeregelung wenn «die Rechte Dritter oder sicherheitsrelevante Gründe dies ausschliessen», aber ansonsten muss der Quellcode der E-ID-Infrastruktur veröffentlicht werden und kann somit überprüft werden. Zudem kann die E-ID-Infrastruktur in Zukunft auch für weitere digitale Nachweise wie Fahrausweise oder Krankenkassenkarten benutzt werden.
Die wichtigsten Argumente für eine E-ID
- Inklusion: Menschen mit Behinderung, die eingeschränkt mobil sind oder Assistenztechnologien benötigen können sich mit der E-ID von Zuhause aus ausweisen und können so behördliche und private Dienstleistungen nutzen für die man sich aktuell noch physisch vor Ort ausweisen muss.
- Demokratie: Die E-ID schafft auch eine Grundlage für das digitale Unterzeichnen von Initiativen und Referenden und damit eine Stärkung der demokratischen Teilhabe. Es wird so einfacher, Initiativen und Referenden zu unterzeichnen und es wird auch einfacher digitale Unterschriften zu sammeln.
- Datensparsamkeit: Beim Vorweisen eines physischen Ausweises werden immer alle Informationen des Ausweises offengelegt, bei der E-ID kann jedes mal bestimmt werden welche Informationen preisgegeben werden sollen. So ist es für den Kauf von Alkohol z.B. nicht relevant wie jemand heisst oder Geburtstag hat, sondern nur das Alter. Und für das Abschliessen eines Vertrags ist das Foto nicht relevant.
- Staatliche ID: Ohne eine staatliche digitale ID besteht die Gefahr dass sich private, gewinnorientierte Anbieter als inoffizielle Standards durchsetzen.
- Digitale Gesellschaft hat 2021 das Referendum gegen das erste E-ID-Gesetz ergriffen. Nun unterstützen sie gemeinsam mit allen grossen nationalen Parteien die aktuelle E-ID-
- Vorlage.
Kritik an der E-ID
- Unnötig: Wir brauchen gar keine E-ID. Es gibt nur wenige gesetzlich vorgeschriebene Situationen in denen man sich ausweisen muss. Und für die Identifikation gegenüber von Behörden gibt mit AGOV schon ein etabliertes System.
- Digitale Überwachung: Es wird zwar gesagt, dass das noch behoben wird, aber aktuell ist es noch möglich verschiedene Nutzungen der E-ID miteinander zu verknüpfen.
- Das Referendum gegen die aktuelle E-ID-Vorlage wird unterstützt von den Freunden der Verfassung, Aufrecht Schweiz, der jungen SVP, der EDU und der Piratenpartei.
Till Kleisli, Redaktion Bulletin