A.Z. (FDP) erklärte bspw. am 8. November 2017, als die Initiative Recht auf Wohnen behandelt wurde: «Wie es keine Pflicht ist, in der Stadt zu wohnen, so kann es auch kein Recht darauf geben, in der Stadt zu wohnen. [...] Wir finden, dass es durchaus zumutbar ist, dann eben dort eine Wohnung zu nehmen, wo diese vorhanden ist."
«Der Markt wird’s richten...»

Immerhin war die Idee der Grund- und Menschenrechte einst ein zutiefst bürgerlich-liberales Anliegen. Doch von diesen Grundwerten haben sich die Parteien und Organisationen, die den Schutz für Mieter*innen bekämpfen, längst verabschiedet und damit ihren ursprünglichen bürgerlichen Anspruch über Bord geworfen und den Anspruch minimaler sozialer Verantwortung gleich mit. Sie betreiben Klassenkampf von oben.
Die neoliberale Ideologie des freien Marktes löst soziale Probleme nicht. Der Markt verteilt nicht nach Bedürfnis, sondern nach Finanzkraft – nach maximalem Profit. Welcher Ausgrenzungslogik diese Parteien dabei folgen, haben einige Politiker in den Grossratsdebatten zu den Initiativen offenbart:
D. W.-R. (GLP) leugnet gleich, dass Wohnungsnot ein Problem in Basel ist, indem er sagt: "Meiner Meinung nach gibt es keine Wohnungsnot in grossen Teilen der Bevölkerung."
A.U. (SVP) trägt zur Debatte bei: „Wir wollen das generelle Recht auf Wohnen nicht, sonst gibt es dann weiter das Recht auf Arbeit, das Recht auf Wohlstand, usw. und das wollen wir nicht. Das kostet einfach zu viel Geld."
Nun können wir Herr U. beruhigen. Das Recht auf Wohlstand wird mit dem Recht auf Wohnen nicht durchgesetzt. Auch wird niemand an Wohlstand einbüssen, der diesen „rechtmässig erworben hat“. Aber vielleicht sorgt sich Herr U. auch um seine Parteikollegen, die gelegentlich in Grüselhäuserskandale mit horrenden Mieten und katastrophaler Wohnsituation verwickelt sind.
Einige Monate später, am 7. Februar 2018 meldete sich unter anderem T.C. (SVP) zu Wort und erklärte: „Den Vermietern einen zusätzlichen Formularkrieg aufzubürden, um einen vermeintlichen Mietaufschlag zu vermiesen, findet die Fraktion der SVP als zu übertrieben."
Ihm möchten wir "bürgerlich" entgegnen und darauf hinweisen, dass ein potenzieller Mieter einen Betreibungsregisterauszug organisieren muss, ggf. ein Führungszeugnis, Leumund, ArbeitgeberIn und natürlich seinen vorherigen Vermieter als Referenz, um im Bewerbungsverfahren, auf die begehrte Wohnung mitzuhalten. Ist es an dieser Stelle wirklich so viel mehr bürokratischer Aufwand, dem Neumieter bzw. der Neumieterin einen Zettel mit dem alten Mietzins zur Verfügung zu stellen? Transparenz ist keine Einbahnstrasse!
Deshalb: Stimmt 4xJa zu mehr Transparenz, der Schaffung von Gleichheit im Zugang zum Gericht und einem besseren Schutz für unser Zuhause. Noch bis Dienstag 5. Juni könnt ihr per Post abstimmen, danach direkt im Rathaus bzw. an der Urne.
Tonja Zürcher & Franziska Stier