Schulkommissionsmitglied Schulrät:in gesucht 2024

BastA! sucht per Juli 2024

Schulrät*in für das Inselschulhaus und Schulkommissionsmitglied für Kirschgarten gesucht

Im August 2021 beginnt eine neue vierjährige Amtszeit für die Mitglieder von Schulräten und Schulkommissionen im Kanton. Als Partei stellen wir hier im Rahmen der Fraktion GAB (Grünes Alternative Bündnis) mehrere Mandate. Wir haben also die Aufgabe kompetente Menschen für diese Gremien zu nominieren, welche anschliessend vom Regierungsrat gewählt werden.

Die Anzahl der Sitze wird vom Regierungsrat entsprechend der Fraktionsstärke im Grossen Rat festgelegt. Für BastA! (als Teil des GAB) werden voraussichtlich 4 neue Mandate zu besetzen sein. Darunter zwei Schulratsmandate und zwei Schulkommissionsmandate sowie ein Schulkommissionspräsidium. Dabei möchten wir die Geschlechtervorgaben der Partei und des Regierungsrats berücksichtigen.

Voraussetzung für eine Nomination durch BastA! ist eine inhaltliche Nähe zu unserem Bildungsverständnis, die Bereitschaft zur Mitgliedschaft bei BastA! und zur Zahlung der Mandatsabgaben gemäss Reglement sowie eine Bereitschaft, sich mit anderen Parteimitgliedern, Bildungsinteressierten und Mandatsträger*innen auszutauschen.

Für die Mitglieder von Schulräten und Schulkommissionen bestehen unterschiedliche Anforderungen:

Während die Schulräte ein beratendes Gremium sind, tragen Mitglieder von Schulkommissionen eine grössere Verantwortung. Entsprechend sind für die Kommissionen Personen mit Erfahrung oder einem stärkeren inhaltlichen Bezug gesucht. Bei Schulrät*innen ist das Interesse am Bildungswesen und dem Quartier wichtig. Sie haben direkten Einblick in ihre Schule und können als Bindeglied Ideen vom oder für das Quartier einfliessen lassen.

Entsprechend wünschen wir uns, dass die Mitglieder von Schulräten und Schulkommissionen neben ihrer Tätigkeit für die Schulen jährlich an ein bis zwei Austauschtreffen der AG Bildung teilnehmen und mit aktuellen Fragen und Anliegen jeweils auf die Arbeitsgruppe zukommen.

Möchtest du dich in einem der Gremien engagieren?
Meld dich bis 28. Februar im BastA! Sekretariat. Schick uns die wichtigsten Angaben zu deiner Person und ein kleines Motivationsschreiben an: Sekretariat@basta-bs.ch

Weiter gilt:

Gemäss § 6 der Verordnung zum Personalgesetz scheiden Inhaber*innen eines Nebenamtes spätestens auf das Ende des Kalenderjahres aus, in welchem sie das 70. Altersjahr vollenden. Diese Regelung gilt grundsätzlich auch für Schulräte und Schulkommissionen. Es ist jedoch möglich, dem Regierungsrat Amtsinhaber*innen, welche die Altersgrenze in der kommenden Legislatur überschreiten, mit einer Begründung zur Wiederwahl vorzuschlagen. Die Aufgaben und Kompetenzen der Schulkommissionen von FMS, Gymnasien und ZBA sind im Schulgesetz (Art. 80 ff) und in einer eigenen Verordnung geregelt:

Schulräte an der Primar- und Sekundarstufe

Der Schulrat bildet an den Volksschulen die direkte Brücke zwischen Schule und Öffentlichkeit. Jeder Standort der Volksschule verfügt über einen siebenköpfigen Schulrat. Neben einer externen Persönlichkeit, die das Präsidium innehat, setzt sich jeder Schulrat aus je zwei Vertretungen der Eltern und der Politik, einem Mitglied der Schulleitung sowie einer Lehrperson zusammen. Der Schulrat ist nicht die vorgesetzte Stelle der Schulleitung, sondern sichert in erster Linie den Dialog zwischen den Lehrpersonen, der Schulleitung, den Schülerinnen und Schülern, den Erziehungsberechtigten und der Quartierbevölkerung. Wenn er dazu von den Betroffenen aufgefordert wird, vermittelt er bei Problemen und Konflikten an der Schule. Das Leitbild und die Hausordnung, die von Schulkonferenz und Schulleitung erarbeitet wurden, werden dem Schulrat vor dem Erlass zur Genehmigung vorgelegt. Zudem hat der Schulrat das Recht, Anfragen und Anträge zu stellen, die in der Regel innert acht Wochen beantwortet werden. Schulrät*innen nehmen regelmässig am Unterricht, an Elternveranstaltungen, Schulkonferenzen und anderen Schulanlässen teil und verschaffen sich dadurch einen Einblick in die Arbeit der Schule. Sie sind zudem verpflichtet, an den rund vier jährlichen Sitzungen des Schulrats teilzunehmen und sich aktiv zu beteiligen. Dafür erhalten sie eine Aufwands-und Spesenentschädigung von CHF 1000 pro Schuljahr.

Weiter gilt:

  • Schulratsmitglieder dürfen in der Regel keine eigenen Kinder in der betreffenden Schule haben, da Eltern bereits durch die Elternvertretungen im Schulrat repräsentiert sind.
  • Gemäss § 6 der Verordnung zum Personalgesetz scheiden Inhaber*innen eines Nebenamtes spätestens auf das Ende des Kalenderjahres aus, in welchem sie das 70. Altersjahr vollenden. Diese Regelung gilt grundsätzlich auch für Schulrät*innen und Schulkommissionen. Es ist jedoch möglich, dem Regierungsrat Amtsinhaber*innen, welche die Altersgrenze in der kommenden Legislatur überschreiten, mit einer Begründung zur Wiederwahl vorzuschlagen.
  • Für die Schulrät*innen der Gemeindeschulen von Bettingen und Riehen ist die Leitung der Gemeindeschulen zuständig.

Die Aufgaben des Schulrats sind im Schulgesetz (Art. 79a ff) und in einer Verordnung geregelt: https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/410.100https://www.gesetzessammlung.bs.ch/app/de/texts_of_law/411.150