Verzicht auf die automatische Nennung der Nationalität bei Polizeimeldungen

Die Stadtpolizei Zürich hat anfangs November beschlossen auf die automatische Nennung der Nationalität bei Polizeimeldungen zu verzichten. Diese Angaben werden nur noch auf Nachfrage bekannt gegeben. Die wissenschaftliche Erhebung für polizeiliche und kriminalistische Zwecke soll weiterhin möglich sein.
Der Stadtrat Richard Wolff, Vorsteher des Sicherheitsdepartements, begründet diese Massnahme mit dem diskriminierenden Effekt, welcher die automatische Nennung der Nationalität haben kann. Es kann dadurch den Eindruck entstehen, dass die Tat mit der Nationalität erklärt werden kann.
Die Herkunft des Täters oder der Täterin ist nicht relevant für die Schwere eines Delikts. Sie beinhaltet keine Erklärung für das begangene Verbrechen und ist daher für den Erkenntnisgewinn bedeutungslos so wie auch die Religionszugehörigkeit, die sexuelle Orientierung oder die politische Präferenz.
Es ist bekannt und wurde wissenschaftlich untersucht, dass die Nennung der Nationalität bei der Kriminalitätsberichterstattung sich auf die Wahrnehmung der Leser*innen auswirkt und unerwünschte Effekten von Pauschalisierungen und Vorverurteilungen bestimmter Bevölkerungsgruppen bringt
Aufgrund obengenannter Beschreibung bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Ist der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt bereit diese Praxis zu übernehmen?
- Falls ja in welchem Zeitraum gedenkt der Regierungsrat dies umzusetzen?
Oliver Bolliger (41)