Vernehmlassungsantwort zur Spitalfusion

BastA! teilt einige Ziele der anstehenden Spitalfusion, lehnt aber die Rechtsform der Aktiengesellschaft ab. Wir schlagen stattdessen einen Spitalverbund vor.

Die Gründung einer Aktiengesellschaft ist ein weiterer Schritt zur Privatisierung des Gesundheitswesens. Schon heute leiden PatientInnen und Personal unter dem zunehmenden Druck der Ökonomisierung des Gesundheitswesens.

Neue Kriterien für Spitalliste
Private und öffentliche Spitäler verfolgen nicht in allen Punkten die gleichen Ziele. Private Kliniken, insbesondere wenn sie Teile eines internationalen Konzerns sind, streben nach Rendite und Gewinn und unterstehen keiner demokratischen Kontrolle. Öffentliche Kliniken haben dagegen einen Versorgungsauftrag und sind Teil des Service Publics. Es ist daher nicht sinnvoll, ungleiche Einrichtungen gleich zu behandeln. Daher sind folgende Ergänzungen der Kriterien für die Spitalliste erforderlich:

  1. Aus- und Weiterbildung des Medizinpersonals – die privaten Kliniken profitieren von der guten Ausbildung in den öffentlichen Spitälern.
  2. Der Patientenmix – öffentliche Spitäler tragen, durch die Behandlung von Patienten die an mehreren Krankheiten leiden, höhere Kosten
  3. Der Service Public garantiert die medizinische Behandlung auch für Patientengruppen, die nicht in Privatkliniken anzutreffen sind (psychisch auffällige Menschen, Drogen- und Alkoholabhängige, Armutsbetroffene und Obdachlose). Diese werden ausschliesslich von öffentlichen Kliniken behandelt und erhalten von verschiedensten Non-Profit-Organisationen in der Rehabilitation und ambulanter Nachbetreuung Leistungen, die nicht über das KVG abgerechnet werden können. Die Intensität der Behandlung dieser Patientengruppen sowie die notwendige Vernetzung ist um einiges höher.

Diese Punkte müssen in Zukunft bei der Aufnahme auf die Spitalliste berücksichtigt werden.

Ambulante Behandlungen ausbauen, aber nicht auf Kosten der Versicherten
Die Stärkung ambulanter Behandlungen ist nicht nur volkswirtschaftlich interessant, sondern oftmals im Interesse der PatientInnen. Gleichzeitig ist die Finanzierung schlechter geregelt, da die Kantone von der Zuzahlung im ambulanten Bereich befreit sind. Eine Verlagerung in den ambulanten Bereich geht voll zu Lasten der Versicherten und PrämienzahlerInnen. Hier muss dringend nachgebessert werden, um die Krankenkassenprämien nicht noch höher zu treiben.

Pflege muss aufgewertet werdenMit der zunehmenden Ökonomisierung des Gesundheitswesens wurde die Pflege immer mehr zum Kostenfaktor. Die Angestellten haben bei dem aktuellen politischen Trend allen Grund zur Sorge, denn ein Grossteil der geplanten Einsparungen (230 Vollzeitstellen) soll zu Ihren Lasten erfolgen! Doch gute Pflege braucht gutes Personal. Bei einer Fusion muss mindestens der GAV und die Pensionskassenregelungen des Kantons Basel-Stadt zur Geltung kommen. Die Pflegekräfte sind zudem als gleichwertiger PartnerInnen der Ärzteschaft anerkannt und in wichtige Entscheidungen einbezogen werden.