Es ist inakzeptabel, dass mit dem Vorschlag der Regierung zur Umsetzung der Wohnschutzinitiative mehr als die Hälfte der Haushalte von vornherein vom Wohnschutz ausgeschlossen werden. Gleichzeitig lässt er offen, wie stark die Mieterhöhungen nach Sanierung oder Abbruch und Neubau noch ausfallen dürfen und verschiebt damit Entscheidendes auf die Verordnungsebene.
Nur eine Minderheit erhält Schutz
Gemäss dem vorgelegten Ratschlag will der Regierungsrat mehr als die Hälfte der Wohnungen und ihre Bewohner*innen von vornherein vom Mietschutz ausschliessen. Das ist inakzeptabel und ein Schlag ins Gesicht der Bevölkerung, die sich mit grossen Mehrheiten deutlich für die vier Wohnschutzinitiativen und damit für den Wohnschutz für alle, die auf bezahlbare Wohnungen angewiesen sind, ausgesprochen hat.
Neben der nicht nachvollziehbaren Aufteilung in preisgünstigen und nicht preisgünstigen Wohnraum (je 50%) sorgen eine Reihe von Ausnahmeregelungen für weitere Unklarheit und Ungerechtigkeit. Besonders stossend ist, dass Bewohner*innen von «kleinen Mehrfamilienhäusern» auch dann nicht geschützt werden sollen, wenn sie in sogenannt «preisgünstigen» Wohnungen leben. Die Definition von «klein» will die Regierung auf Verordnungsebene regeln, was heisst, dass sie jederzeit ohne Referendumsmöglichkeit geändert werden kann. Aktuell sind damit Gebäude mit bis zu fünf Wohnungen gemeint. Gerade ältere Häuser der Gründerjahrzeit verfügen mehrheitlich nur über 4-5 Wohnungen. Viele dieser Altbauwohnungen fallen in die Kategorie «preisgünstig» und würden trotzdem nicht geschützt werden. Mit dieser Ausnahmeregelung würde deutlich mehr als die Hälfte der Haushalte vollständig vom Wohnschutz ausgeschlossen.
BastA! lehnt diese unbefriedigende Lösung ab und wird sich in der Parlamentsarbeit dafür einsetzen, dass alle Mieter*innen vor überrissenen Mieterhöhungen geschützt werden.
Nicht begründbarer Zweiklassenschutz
Der Ausschluss von Wohnungen, welche über dem Medianpreis liegen, geht zu Lasten jener, die sich die Miete schon jetzt kaum leisten können, weil sie nicht in die von der Regierung geschaffene Kategorie «preisgünstig» fällt. Das sind häufig Menschen, die auf dem angespannten Wohnungsmarkt gar keine Chance hatten, eine günstigere Wohnung zu finden. Diese werden nun doppelt bestraft, indem sie nicht einmal von einem weiteren Mietanstieg geschützt werden. Die Koppelung des Wohnschutzes an das Vorhandensein von «preisgünstigen» Wohnungen widerspricht somit krass den Verfassungsinitiativen «Wohnschutzinitiative» und «Recht auf Wohnen». Die Regierung nimmt mit dieser Regelung in Kauf, dass ein neues Prekariat entsteht.
Entscheidendes bleibt offen
Die Gesetzesänderungen sind sehr schlank formuliert, fast alles Wesentliche soll auf Verordnungsebene geregelt und damit in die Kompetenz des Regierungsrats verschoben werden. Es wird damit der Regierung überlassen, die Leitlinien zu definieren, wie stark Mieten nach Sanierungen und Ersatzneubauten steigen dürfen. Dies widerspricht grundlegend dem Willen der Stimmbevölkerung, die die Wohnschutzinitiativen so klar angenommen hat, weil sie einen starken und verlässlichen Schutz des zahlbaren Wohnraums gefordert hat.
BastA! ist enttäuscht, dass der Regierungsrat mit diesem Ratschlag eine Chance verpasst hat, die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Basel-Stadt nachhaltig zu verbessern und wird sich mit aller Kraft dafür einsetzen, dass der Schutz für Mieter*innen verbessert wird.