Stoppen wir den Angriff auf den Rechtsstaat - Nein zur Durchsetzungsinitiative

„Diese Vorlage ist ein kleiner Staatsstreich.“ Der dies sagt, ist nicht etwa ein Linker, sondern FDP-Ständerat Andrea Caroni (Sonntagszeitung vom 27.12.2015). Tatsächlich ist die Durchsetzungsinitiative brandgefährlich. Sie kommt zwar relativ harmlos daher und gibt vor, nur die korrekte Umsetzung des „Volkswillens“ zu verlangen. In Wahrheit geht sie aber weit über die Ausschaffungsinitiative hinaus. Sie ist ein direkter Angriff auf rechtsstaatliche Grundsätze, die Menschenrechte und diverse Uno-Konventionen. Und nicht zuletzt würde eine Annahme dieser Initiative wohl das das endgültige Aus für die bilateralen Verträge mit der EU bedeuten.

Nein zur Zweiklassenjustiz

Die Initiative führt 40 Delikte auf, die automatisch zur Ausschaffung führen müssen, unabhängig von der Schwere des Vergehens oder den Umständen, die zur Tat führten. Die Gerichte hätten bei einer Annahme der Initiative keinen Ermessenspielraum mehr. Sie könnten nicht prüfen, ob ein Landesverweis verhältnismässig ist oder nicht. Das ist ein gravierender Verstoss gegen die Menschenrechte und hätte zur Folge, dass Menschen ohne Schweizerpass für das gleiche Delikt ungleich härter bestraft würden als Menschen mit Schweizerpass. Das ist eines Rechtsstaats unwürdig.

Nein zu einem gnadenlosen Automatismus

Bei einer Annahme der Initiative müsste ein Viertel der schweizerischen Bevölkerung mit der ständigen Furcht leben, wegen eines Bagatelldelikts in die Herkunftsländer abgeschoben zu werden. Das kann auch Secondas treffen, die hier geboren und aufgewachsen sind. Zwei kleinere Gesetzesverstösse innert zehn Jahren reichen, damit der Automatismus greift. Die Betroffenen würden gnadenlos in ein Land ausgeschafft, das sie unter Umständen kaum kennen und in dem ihre Eltern politisch verfolgt worden sind. Das ist ungerecht und unmenschlich.

Nein zur Isolation der Schweiz

Wenn die Schweiz EU-Bürgerinnen und –Bürger wegen Bagatelldelikten des Landes verweist, ist das ein klarer Verstoss gegen die Personenfreizügigkeit. Die EU würde ein solches Vorgehen nie und nimmer dulden und die bilateralen Verträge aufkündigen ­– mit schwerwiegenden Folgen für die schweizerische Wirtschaft und Forschung.

Die Durchsetzungs-Initiative will den Rechtsstaat aushebeln und die Menschenrechte ausser Kraft setzen. Deshalb sagen wir BastA! Und am 28. Februar klar und deutlich Nein.