Schriftliche Anfrage zu Massnahmen gegen sexuelle Belästigungen an der Uni

Im Mai 2018 wurde bekannt, dass während eines mehrjährigen Zeitraumes eine Studierende der Uni Basel von ihrem betreuenden Professor sexuell belästigt und genötigt wurde. Da diese in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem Professor stand, war es für die Studierende schwierig, die anhaltenden Belästigungen und Übergriffe immer wieder zurückzuweisen.

In einem Artikel wurde sie mit den Worten "Wenn sie nicht mitgemacht habe, habe sie das zu spüren bekommen" zitiert. Im Mai 2018 reichte die Studentin eine Beschwerde ein, woraufhin die Universität auf Grund der schweren Vorwürfe ein Verfahren einleitete. Im November wurde das Verfahren abgeschlossen, aber das Ergebnis der Untersuchung der Studentin nicht mitgeteilt. Erst später wurde bekannt, dass der Professor abgemahnt wurde und er sich von seinen Leitungsfunktionen zurückgezogen hat. Nach einem halbjährigen Sabbatical (welches bereits geplant war), nahm der Professor im Herbstsemester 2019 seine Lehr- und Betreuungstätigkeit wieder vollumfänglich auf.

Auch nach Abschluss des Verfahrens gibt es viele offene Fragen. Die Beteiligten verweigern jegliche Auskunft. Aber im Hinblick auf mögliche zukünftige Vorfälle ist es dringend notwendig klare Strukturen zu schaffen und eine niederschwellige Anlaufstelle mit genügend Stellenprozenten und den notwendigen Kompetenzen auszustatten.

Ich bitte die Regierung deshalb die folgenden Fragen zu beantworten:

  • Welche Massnahmen hat die Universität seit letztem Frühjahr selbst getroffen und geplant, um Studierende und Angestellte in (Mehrfach-)Abhängigkeitsverhältnissen zu schützen?
  • Wie wird gerechtfertigt, dass der abgemahnte Professor nach seiner Rückkehr seine Lehr- und Betreuungstätigkeiten wieder vollumfänglich aufnimmt?
    • Durch wen wurde diese Entscheidung getroffen und welche Möglichkeiten gibt es, um Einsicht in diesen Entscheid zu bekommen?
    • Welche Möglichkeiten des Einspruchs gibt es?
    • Unter welchen Bedingungen und Auflagen findet die Betreuung der Studierenden statt und wie kann die persönliche Integrität der Betreuten gewährleistet werden?
    • Wurden die Studierenden des Professors über die Übergriffe informiert?
  • Inwiefern sind Massnahmen bezüglich Verletzungen von persönlicher Integrität im Rahmen der Universität einklagbar? Wie können – neben Arbeits- und Strafrecht  – Tatpersonen sanktioniert werden?
  • Die Schaffung der neuen Stelle «Koordinatorin für Verletzungen persönlicher Integrität» wird als Massnahme für den Umgang und die Betreuung von Integritätsverletzungen von Betroffenen bezeichnet. Allerdings wurde diese neugeschaffene Stelle durch eine Mitarbeitende besetzt, die zuvor im «antelope» -Programm gearbeitet hat und diese Stelle im "antelop"- Programm anscheinend unbesetzt blieb.
    • Inwiefern steht es im Einklang von Diversität und Chancengleichheit eine neue Stelle einzurichten, diese aber von einem Programm abzuziehen, welches explizit Diversität und Chancengleichheit fördern soll?
    • Welche Schritte werden unternommen, um das «antelope»-Programmwieder auf den vorherigen personellen Stand zu bringen?
    • Inwieweit sind Schritte geplant, diese Stellen weiter auszubauen?
  • Wie viele Stellenprozente hat die neuen Stelle «Koordinatorin für Verletzungen persönlicher Integrität" und wie viele Anfragen wurden bis heute gestellt und bearbeitet?
  • Welche Massnahmen werden beim Kanton erarbeitet, um sexueller Belästigung an staatlichen Bildungsinstitutionen wirksam entgegen zu treten und die Mitarbeitenden zu sensibilisieren?
  • Gibt es konkrete Pläne für einen kantonsweiten «Code of Conduct», der alle Angestellten kantonaler Behörden und Verwaltungen zu respektvollem und anti-diskriminatorischem Verhalten anleitet?
  • Gibt es Pläne für kantonale Sensibilisierungskampagnen zur Problematik von sexueller Belästigungund Ausbeutung in Betreuungsverhältnissen an kantonalen Bildungsinstitutionen?
  • Inwiefern können die bestehenden Institutionen beim Kantone eine achtsame und angemessene Betreuung von Betroffener sexualisierter Belästigung oder Gewalt gewährleistenund an welcheStellen können sich Betroffene wenden?
  • Ist ein Ausbau oder eine Veränderung bei den Stellen geplant, angesichts dessen, dass die Betroffene bei den bestehenden Stellen keine angemessene Unterstützung erfuhr?

 

Beatrice Messerli (42)