Nein zum neuen Gerichtsorganisationsgesetz (GOG)

Das neue Gerichtsorganisationsgesetz hat zum Ziel die Gerichtsorganisation als Ganzes zu überarbeiten.

Dies hat vor allem zwei Neuerungen zur Folge mit denen BastA! nicht einverstanden ist: Zum einen würden mit dem neuen GOG künftig RichterInnen nicht mehr von den StimmbürgerInnen sondern vom Regierungsrat gewählt. Das Privileg der Volkswahl der RichterInnen würde durch das neue GOG abgeschafft und die direkte Demokratie in diesem Bereich unterlaufen.

Weitere Kritik betrifft die Unvereinbarkeitsklausel: Mitglieder des Grossen Rates dürften fortan nicht mehr in einer Schlichtungsstelle tätig sein, Ziel dieser Unvereinbarkeitsklausel ist die konsequente Trennung von Legislative und Judikative. Das Gesetz setzt somit fälschlicherweise Schlichterinnen und Schlichter trotz unterschiedlicher Tätigkeit und Funktion mit RichterInnen gleich. SchlichterInnen sind keine RichterInnen sondern haben die Aufgabe zwischen den Parteien eine Einigung herbeizuführen. Das neue GOG hätte eine Schwächung der Schlichtungsstellen zur Folge, da viele langjährige und erfahrene SchlichterInnen auch politisch tätig sind und sich mit dem neuen Gesetz zwischen Schlichtungsstelle und Politik entscheiden müssten.

Deshalb sagt BastA! Nein zur Verfassungsänderung zum Gerichtsorganisationsgesetz