Motion für einen tieferen Verzugszins bei Steuer-Ratenzahlungen

Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein neuer erhöhter Vergütungszinssatz für Steuervorauszahlungen von 0,5 Prozent. Die Kantonalen Steuern sind bis zum 31. Mai des Folgejahres zu bezahlen. Nicht alle Steuerpflichtige sind jedoch in der Lage ihre Steuern vorzeitig, vollständig und fristgerecht zu bezahlen.

Der Kanton Basel-Stadt hat den Belastungszins per 1. Januar 2023 neu um 0,5 Prozent auf 3,5 Prozent erhöht. Steuerforderungen,  die nach Ende Mai bezahlt werden, werden ab diesem Jahr mit einem höheren Zins belastet.  

Die Beantwortung der Interpellation: „Ist ein erhöhter Verzugszins bei Steuerforderungen wirklich nötig?“ hat ausser der getroffenen Anpassung an marktübliche Zinsen, keine weitere Begründung für einen erhöhten Verzugszins geliefert.

Vom erhöhten Belastungszins werden Steuerpflichtige ohne Vermögen, die ihre Steuern mit monatlichen Teilzahlungen in Raten begleichen und dann den Restbetrag mit der Auszahlung des 13. Monatslohn Ende November bezahlen, zusätzlich finanziell belastet. Der Kanton Basel-Stadt ist aus finanzieller Sicht nicht auf diese Erhöhung des Verzugszinses angewiesen.

Steuerpflichtige, die willentlich ihre Steuerforderungen verspätet zahlen, obwohl sie finanziell in der Lage wären, sollen nicht von einem tieferen Belastungszins profitieren. Die Motion berücksichtigt diesen Aspekt und beantragt einen reduzierten Verzugszins nur für diejenigen Steuerpflichtigen, die Ratenzahlungen leisten, jedoch ihre Steuern nicht fristgemäss bezahlen können. Ratenzahlungen an Steuerforderungen sollen mit einem tieferen Verzugszins honoriert werden. Regelmässige Steuer-Ratenzahlungen wirken präventiv gegenüber einer Verschuldung.

Die Motionäre und Motionärinnen beantragen aus obengenannten Gründen dem Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt den Belastungszins bei Steuerforderungen für Steuerpflichtige, die ihre Steuerforderungen nicht fristgerecht bezahlen können aber Ratenzahlungen leisten, auf 2% zu senken.   

Oliver Bolliger (43)